PID: Endlich eine Rechtssicherheit

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik. Endlich herrscht nun weit gehende Rechtssicherheit für kinderwillige Paare.

Ein Kommentar vom Reproduktionsmediziner Elmar Breitbach.

So hatten sie sich das nicht vorgestellt. Sieben Abgeordnete aller Fraktionen versuchten noch einmal alles, um das Gesetz zur genetischen Untersuchung von Embryonen (Präimplantationsdiagnostik, kurz PID) bei Erbkrankheiten der Eltern zu kippen. Es war bereits im Juli 2011 nach heftiger Diskussion im Bundestag verabschiedet worden. Nun stand am letzten Freitag die Genehmigung einer entsprechenden Rechtsverordnung im Bundesrat an.

Mit der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Abstimmung gestellten Rechtsverordnung würde das Ziel des Gesetzes missachtet, so die Befürchtung. "Die Tür zur Auslese von Embryonen würde nicht nur einen Spalt, sondern weit wie ein Scheunentor geöffnet", erklärte Kathrin Vogler von den Linken. Andere Forderungen waren die Beschränkung der Zahl der Kliniken, die diese Untersuchungen durchführen dürfen, sowie Zahl und Zusammensetzung der Ethikkommissionen, die in Einzelfallentscheidungen die genetische Untersuchung der Embryonen zulassen sollen. Auch die Gesundheitsminister einzelner Länder forderten weit reichende Änderungen des Gesetzes.

Die sieben Abgeordneten forderten also nichts weniger als die komplette Überarbeitung eines Gesetzes, welches bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Entsprechend unbeeindruckt verwies der Gesundheitsminister darauf, dass die Rechtsverordnung sich auf bereits geltende Gesetze stütze.