Die Debatte um den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a geht in die nächste Runde. Am gestrigen Dienstag wurden dem Bundestag mehr als 150.000 Unterschriften für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche überreicht.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde Ende November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Website über die Möglichkeit zur Abtreibung informiert hatte. Das Gericht wertete dieses Informationsangebot als unzulässige "Werbung", die gemäß Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) verboten ist.
Bereits vor dem Prozess startete Kristina Hänel eine Petition für das "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch" und erfuhr dabei enorme Unterstützung: Innerhalb weniger Wochen gingen mehr als 150.000 Unterschriften ein. Diese überreichte Hänel am gestrigen Dienstag dem Bundestag, der damit aufgefordert wird, Paragraf 219a zu streichen.
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— Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ♥ (@ProChoice_DE) 12. Dezember 2017
"Ich bin Ärztin, ich bin für das Informationsrecht für Frauen, damit bin ich angetreten. Es ist, glaube ich, Konsens in der Gesellschaft, dass das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch Realität werden muss und dass der Paragraf 219a dem entgegenspricht", erklärte Hänel laut Deutschlandfunk.
Debatte in der Politik angekommen
Das Urteil gegen Hänel hat eine breite Debatte um den umstrittenen Abtreibungsparagrafen ausgelöst, die mittlerweile auch in der Politik angekommen ist. Insbesondere Vertreter von SPD, Linken und Grünen sprechen sich verstärkt gegen das Werbeverbot für Abtreibung aus und könnten mit Unterstützung der FDP eine Mehrheit im Bundestag erreichen. Die CDU will dagegen an dem Paragrafen festhalten – und folgt damit der Position der Kirchen.
Ein Gesetzesentwurf, der die Streichung des Paragrafen 219a vorsieht, wurde indessen im Berliner Senat beschlossen und soll in kürze beim Bundesrat eingereicht werden. Laut ZEIT-Online bezeichnete der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt den Paragrafen als "Relikt aus der Nazi-Zeit", der Frauen den Zugang zu Informationen erschwere und die Ärzteschaft kriminalisiere.
Info: Ist der Paragraf 219a StGB verfassungswidrig?
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) veröffentlichte eine Stellungnahme zum umstrittenen Paragrafen. Darin heißt es: "Der Paragraf 219a StGB ist abzuschaffen. Denn er folgt religiösen Glaubensvorstellungen und der nationalsozialistischen Weltanschauung, die mit einem demokratischen, weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in der Ausrichtung auf die Europäische Menschenrechtskonvention unverträglich sind."
1 Kommentar
Kommentare
Markus Wolf am Permanenter Link
Natürlich ist der § 219a StGB ein Relikt aus der Nazi-Zeit und nicht nur der.
Peinliche Frage:
Wer war Blechschmidt?
Ab 1933 war Blechschmid Sanitäter bei der "Sturmabteilung"(SA), ab 1937 NSDAP-Mitglied.
Ab 1942 war Blechschmid Direktor des Anatomischen Institutes der Universität Göttingen.
Blechschmidt beantragte bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG) einen Kredit zur Finanzierung des - so wörtlich - z.Zt. vermehrt anfallenden Leichenmaterials.
Blechschmidt "kaufte" die Leichen bei der SS, der Gestapo, der Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel wie Fleisch vom Metzger.
An der Universität Göttingen gibt es immer noch die "Humanembryologische Sammlung Blechschmidt".
Fest steht:
Alle Erkenntnisse über das angeblich "vorgeburtliche Leben", welche Blechschmid gewonnen haben will, sind unter Ausnutzung der NS-Herrschaft zustande gekommen und müssten m.E. als GEGENSTANDSLOS betrachtet werden.
Der § 219a StGB, der "Werbung" für Abtreibung verbietet, hätte niemals im Strafgesetzbuch stehen dürfen ebensowenig der Abtreibungsparagraf 218.