Die Stadt Stuttgart verbietet kurzfristig eine geplante öffentliche Aufführung des Films "Das Leben des Brian". Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart soll nun klären, ob dieses Verbot rechtens ist.
Werner Koch von der Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) plante in diesem Jahr die Durchführung einer Veranstaltung am Karfreitag – ein weltanschaulicher Protest gegen den besonderen staatlichen Schutz christlicher Feiertage, der Christen wie Nicht-Christen insbesondere am Karfreitag zur Stille und zum Vergnügungsverbot verdammt.
Bereits am 20.02. hatte Werner Koch deshalb beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart einen Antrag auf Befreiung vom Verbot der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen am Karfreitag gestellt. Koch hatte die Genehmigung konkret beantragt für einen Vortrag über den Karfreitag und das Feiertagsgesetz sowie die Vorführung der Filme "Das Leben des Brian", "Wer früher stirbt ist länger tot", "Das Wort zum Karfreitag" und "Tanz den Karfreitag! – Die Heidenspaß-Party 2017".
Am 27.03. – drei Tage vor Karfreitag – verfasste das Amt einen Bescheid, in welchem Koch die beantragten öffentlichen Vorträge "über die Hintergründe des Karfreitags und die Vorschriften des Feiertagsgesetzes von Baden-Württemberg" am Karfreitag erlaubt werden. Allerdings nur unter der Auflage, dass während der Durchführung der Veranstaltung sämtliche Türen und Fenster des Veranstaltungsraums geschlossen gehalten werden und dass "kein Lärm nach außen dringt, der geeignet ist, die Feiertagsruhe zu stören".
Die Vorführung des Films "Das Leben des Brian" sowie der anderen Filme wird Werner Koch jedoch untersagt.
Die hierfür genannte Begründung des Amts:
"Sämtliche der von Ihnen genannten Filme sind zwar im Hinblick auf die religiöse Bedeutung des Karfreitags inhaltlich auf Provokation und Konfrontation angelegt, die Vorführung wäre jedoch dennoch prinzipiell mit dem Feiertagsschutz vereinbar, soweit der künstlerische, bzw. der wissenschaftliche oder bildende Charakter überwiegen würde. Im Gegensatz zu dem von Ihnen konzipierten Vortrag überwiegt bei all diesen Filmen jedoch eindeutig der belustigende und unterhaltende Charakter. Auch dienen sie nicht der Würdigung des Feiertags. Somit leistet die Vorführung der Filme keinen substanziellen Beitrag zur öffentlichen Darstellung Ihrer Weltanschauung. Ein besonderer Ausnahmefall im Sinne des § 12 Abs. 1 FTG liegt somit nicht vor.
Die Vorführung eines der Filme könnte zudem eine Atmosphäre in der Öffentlichkeit schaffen, die der Zielsetzung eines stillen Tages widerspricht. Selbst wenn die Veranstaltung bei geschlossenen Türen und Fenstern nicht direkt in der Öffentlichkeit wahrnehmbar wäre, müsste insbesondere auf Grund der für die Filmvorführung betriebenen Werbung, der Berichterstattung und des Zu- und Abstroms des Publikums davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung eine dem Feiertagsschutz entgegenstehende Präsenz in der Öffentlichkeit entfalten würde. Zudem könnten die Besucher durch die mit der Vorführung eines der Filme bewirkte Belustigung zu erhöhtem Alkoholgenuss in der Gaststätte motiviert werden. Auch dies steht der Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften des FTG für die Filmvorführung entgegen. (…)
Die teilweise Ablehnung des Antrags sowie die Erteilung einer Auflage für die Durchführung der genehmigten Veranstaltung sind auch erforderlich, da die Vorführung des Films bzw. eine öffentliche Bemerkbarkeit der genehmigten Veranstaltung zu einer dem Feiertagsschutz entgegenstehenden Atmosphäre in der Öffentlichkeit führen könnte. Mit milderen Mitteln kann ein wirksamer Schutz dieses stillen Feiertags nicht gewährleistet werden.
Die Entscheidung ist auch angemessen. Durch die Versagung der Erteilung einer Befreiung für die Vorführung eines der von Ihnen genannten Filme und die Auflage für die Durchführung der genehmigten Veranstaltung werden Sie nicht in Ihren Rechten verletzt. Zwar greift diese Entscheidung in mehrere Grundrechte, wie z. B. das Recht auf allgemeine Handlungs- und Weltanschauungsfreiheit ein, die Ausgestaltung des Schutzes von Feiertagen zählt jedoch auch zur verfassungsmäßigen Ordnung und kann daher die Ausübung der o. g. Grundrechte entsprechend einschränken."
Natürlich legte Werner Koch umgehend Widerspruch gegen den Bescheid ein, erhielt vom Amt jedoch die Mitteilung, dass dieser Widerspruch zwar dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt, jedoch nicht dringend bearbeitet würde.
Werner Koch hat deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Bescheid der Stadt eingereicht. Es bleibt also spannend, ob morgen in Stuttgart "Das Leben des Brian" zu sehen sein wird oder nicht.
16 Kommentare
Kommentare
Wolfgang am Permanenter Link
Es gibt mittlerweile kaum jemanden, der diesen "alten" Film nicht kennt und immer noch sind da merkwürdige Gerichtsurteile - Zudem könnten die Besucher durch die mit der Vorführung eines der Filme bewirkte B
Und solche Individuen soll ein "Gott" erschaffen haben, der nicht einmal bei der Produktion des Brian eingeschritten ist? An dem bewussten Nageltag sind im Fernsehen und im Internet die wildesten und brutalsten Filme allen zugänglich, dem Politiker, dem Priester und dem Hartz 4 Empfänger aber keiner ist daran gestorben. Sogar Heidi ist verboten, seid ihr denn noch zu retten?
Eberhard am Permanenter Link
Allen christlichen Feiertagen ist nur eines heilig: Der Schein. Daher die Schein-Heilig-keit.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Da sitzen bis heute Offensichtlich Tempeltänzer die zuviel Tinte gesoffen haben. Diese Religiös verblendeten Entscheidungsträger leben noch im Mittelalter und haben die Vorstellung, die Erde ist eine Scheibe.
Andreas E. Kilian am Permanenter Link
Stellt den Film auf Youtube rein! Ein jeder sehe den Film für sich und wir feiern alle zusammen als Youtube-Community. Es kommt auf unser Feeling dabei an!
Da würden sich die Kirchen ebenso drüber ärgern, aber nichts machen können!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Gibt's dort schon, Andreas; habe ich zum Hasenfest genossen!
Für den Link einfach nach dem Filmnamen gugeln.
Andreas E. Kilian am Permanenter Link
Hallo Hans,
Würde das Event über Youtube veranstaltet und die Zugriffe gezählt werden, so hätte man Zahlen über den Volkswillen. Legaler Ungehorsam und öffentliche Präsenz könnten die Politiker überzeugen von Gesetzen abzusehen, an die sich eh keiner hält. Ich denke halt als Maulwurf.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Würdest du den Event über Youtube für 2019 vorbereiten, Andreas?
Ich wollte zuvor nur anmerken, dass es den Film dort bereits gibt und er nicht mehr eingestellt werden muss.
David am Permanenter Link
also ich habe mir heute die Füße gewaschen, sie sind nun sauber, ohne theologische Begründung. einfach so. die welt ist nun nicht besser geworden, aber auch nicht schlechter
Karsten am Permanenter Link
es wird wirklich Zeit, dass wir endlich den Säkularen Staat durchsetzen. Dann lassen sich auch sämtliche Abergläubigen in Ihre Schranken verweisen. Egal welchem Aberglauben sie sich zugehörig fühlen!
Ulla am Permanenter Link
Liebe Stuttgarter, lasst Euch das nicht bieten! In Karlsruhe veranstalten sie von heute bis Ostern ein großes Schachturnier. Eigentlich auch verboten, oder etwa nicht inBW?
Marcus Johannes am Permanenter Link
Hier muss über den Rechtsweg endgültig geklärt werden, ob die massiven Einschränkungen dieses sogenannten "Stillen Tages" überhaupt mit dem Grundgesetz und europäischem Recht vereinbar sind.
MartinT am Permanenter Link
Einfach Vorführen! Haben wir in Mannheim 2 Jahre in Folge gemacht, trotz öffentlicher Werbung und Einladung, Aufruf zum tanzen und singen überhaupt nichts passiert.
Falls doch das Ordnungsamt kommt und die Vorführung des Brian verbietet kann man ja "Police Acadamy - Dümmer als die Polizei erlaubt" als Backup mit haben (aber pssst... der ist auch auf der "nicht feiertagstauglich Liste" ;)
Viel Spaß!
Siegrun am Permanenter Link
Der Kampf gegen diese religiöse Behördenwillkür ist richtig und immens wichtig.
So ein Bohei in Deutschland, zeigt aber dennoch in erschreckenderweise wie kirchenhörig die Verwaltung und Gesetzgebung doch ist. GO BRIAN GO! Ich drücke euch die Daumen!!
Rene Goeckel am Permanenter Link
... und Russland verbietet die Aufführung von "The death of Stalin".
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Aber Hallo: Wir Säkularen sind die Provozierten und Geschädigten!
Hans Trutnau am Permanenter Link
"overprotecting"?
Die Kirchlichen sind ÜBERGRIFFIG, Karin.
Wir werden das Schritt für Schritt beenden.
Doch, das geht; dauert nur noch etwas.