Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen äußert seine Verwunderung über einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 18.04.2013.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau, das religiöse Erziehungsrecht zweier Kinder auf den von ihnen getrennt lebenden Vater zu übertragen. Durch diesen Beschluss müssen die konfessionsfreien Kinder vorläufig am konfessionellen Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen.