Im Beck-Online-Kommentar zum StGB ("Beck OK") erschien kürzlich im Rahmen der Kommentierung zu § 223 StGB (Körperverletzung), Randnummer 9 f. ein längerer Passus zum Thema Beschneidung Minderjähriger männlichen Geschlechts.
Der Text ist eine selbständige kleine Abhandlung. Verfasser ist Herr Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes.
Die Abhandlung zeichnet sich aus durch eine sehr fundierte Auseinandersetzung mit der Beschneidung und ihrer Wirkung sowie der Bedeutung und Funktion der männlichen Vorhaut.
Die vertiefte Auseinandersetzung mit Fakten und Auswirkungen der Beschneidung männlicher Kinder führt unweigerlich zu einem harten juristischen Urteil.
Eben diese dezidierte und unvoreingenommene Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt fehlt in Abhandlungen, welche §1631d BGB als mit der Verfassung vereinbar erachten, und hierbei zumeist stark subjektivierend sind und/oder völlig veraltetes Informationsmaterial zugrundelegen.