BERLIN. (hpd) Nach Mitteilung des Landeswahlleiters in Berlin hat das Volksbegehren „Pro Reli" die notwendige Stimmenzahl offiziell erreicht. Damit ist der Weg zum Volksentscheid offen.
Der Landeswahlleiter gab am vergangenen Mittwoch die endgültige, offizielle Zahl der abgegebenen gültigen Unterschriften für das Volksbegehren „Pro Reli" bekannt: 265.823 Unterschriften. Damit ist das Volksbegehren auch offiziell zustande gekommen.
Die nächste Stufe, der Volksentscheid, ist absehbar. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, dass sich das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf zu eigen macht und ohne Volksentscheid umsetzt, kann als unrealistisch betrachtet werden.
Betrachtet man sich die abgegeben Stimmen / gültige Unterschriften / ungültige Stimmen / Anteil der ungültigen Unterschriften in zeitlichen Abschnitten, dann zeigen sich noch einmal die verschiedenen Phasen des Volksbegehrens. In den ersten zwei Monaten bis zum 25.11. war es ruhig (32.248 abgegebene und geprüfte Unterschriften / 30.333 gültig / 1.915 ungültig = 5,9 %), dann wurde es in der Weihnachtszeit bis Mitte Januar schon hektischer (169.155 neu abgegebene und geprüfte Stimmen / 151.251 gültige / 17.904 ungültige = 10,6 %). Im letzten Aufgebot der Stimmen, die kurz vor ‚Toresschluss' abgegeben wurden, stieg der Anteil der ungültigen Stimmen dann dramatisch (107.384 neue und geprüfte Stimmen / 84.239 gültige / 23.145 ungültige Stimmen = 21,6 %).
Das Foto des Vorsitzenden von „Pro Reli", Christoph Lehmann, mit seinen Kindern und den flankierenden katholischen Erzbischof und evangelischen Bischof sowie der hochgehaltenen „Siegestafel" mit „307.000" (abgegebene Unterschriften) am 21. Januar, zeigt noch einmal die bisherige Eigenart der Öffentlichkeitsarbeit von „Pro Reli". Auch dem Juristen Christoph Lehmann dürfte bekannt und geläufig gewesen sein, dass sich mindestens 10 % der abgegeben Stimmen als ungültig erwiesen haben, im Endergebnis waren es sogar 14 % aller Unterschriften, und so hätte er redlicherweise sowie sachbezogen rund 31.000 Unterschriften von dieser „Siegeszahl" abziehen müssen - und rund 276.000 wären dann auch schon erheblich mehr, als nötig gewesen waren.
Welcher der in der Diskussion befindlichen Termine, der frühe Termin am 26. April oder der spätere, am 7. Juni (gleichzeitig mit der Europa-Wahl) für welche Auffassung der günstigere ist, ist dabei nicht so eindeutig.
In den Berichten wird auch manches Mal das „zugleich" von Mehrheit und Mindestzahl übersehen und nur in den Raum gestellt, dass „Pro Reli" im Volksentscheid mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten (ca. 610.000) bekommen muss. Bei einer höheren Wahlbeteiligung könnten jedoch auch mehr Pro-Ethik-Befürworter zur Wahl gehen. Bei der letzten Europa-Wahl 2004 lag die Wahlbeteiligung in Berlin bei 38,6 % der Wahlberechtigten (oder 942.981 Wählern). „Pro Reli" müsste also auch am 7. Juni (auf der Basis von 2004) rund zwei Drittel der Wahlbeteiligten zu einem „Ja" bringen. Wenn man aber davon ausgeht, dass für das Volksbegehren nur 10,9 (oder 266.00) der Wahlberechtigten für „Pro Reli" unterschrieben haben, woher sollen die ‚fehlenden' 14,2 % (oder weiteren 344.000 Stimmen) kommen?
Und was vom Volksbegehren zum Volksentscheid deutliche Unterschiede sein werden ist zum einen, dass jetzt auch „Pro Ethik" öffentlich sehr viel deutlicher sichtbarer sein wird, zum anderen, dass diese Stimmen an einem einzigen Wahltag abgegeben werden und drittens, dass voraussichtlich nicht Weihnachten sein wird.
C.F.