F: Atheist wollte Taufe löschen lassen – geht nicht

René Lebouvier, 73 Jahre alt, Atheist und Freidenker, getaufter Katholik, hat die Diözese Coutances verklagt, da diese sich weigerte, seinen Taufeintrag im Kirchenbuch zu löschen.

2001 hatte die Diözese nach einer entsprechenden Erklärung des Mannes im Taufbuch eintragen lassen: „Er hat seine Taufe verleugnet“. 2009 wollte er den Taufeintrag nun komplett löschen lassen, das wurde vom Bischof abgelehnt.

Lebouvier klagte. In erster Instanz bekam er 2011 Recht, dass sein Name und der Eintrag der Taufe in den Kirchenbüchern zu löschen sei.

Die Diözese ging in Berufung und das Oberlandesgericht von Caen gab nun der Diözese Recht. Katholischer Kommentar: Weil „eine Taufe kein Vertrag oder ein Abonnement ist, das gewisse Rechte einräumt oder das aufgekündigt werden kann. Gott kommt im Gegensatz zu den Menschen seinem Versprechen immer nach“. Die Taufe sei als Sakrament ein unauslöschliches Prägemal.

Bemerkenswert ist, dass im (angeblich) laizistischen Frankreich das staatliche Oberverwaltungsgericht der kirchlichen Sichtweise folgt und damit das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers zurückweist.