Ich rechne ja gern vor, dass allein die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer den Staat mehr kostet, als im Gegenzug aus Kirchensteuermitteln für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Denn die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer vom Einkommen führt dazu, das Kirchenmitglieder weniger Lohn- und Einkommensteuer zahlen als ihre konfessionslosen Mitbürger (ceteris paribus).
Im August hat die Bundesregierung ihren 24. Subventionsbericht veröffentlicht, in dem diese Mindereinnahmen für die Jahre 2011 und 2012 auf jährlich über drei 3 Milliarden Euro beziffert werden.
Dem Statistischen Jahrbuch zufolge hat das Kirchensteueraufkommen für die evangelische und die katholische Kirche hat im selben Zeitraum jährlich etwa 10 Milliarden Euro betragen.
Das heißt, dass die Kirchensteuer zu einem Drittel subventioniert wird.