Menschenrechte für Schimpansen?

Das US-amerikanische Nonhuman Rights Project hat die dritte Klage innerhalb einer Woche vor einem Gericht im Staat New York eingereicht. Es geht bei den Klagen um vier Schimpansen, Tommy, Kiko, Hercules und Leo.

Die vier gefangen gehaltenen Schimpansen sind in beengten Verhältnissen untergebracht, was die Organisation dazu veranlasste, auf das Recht auf richterliche Haftprüfung (Habeas Corpus) zu verweisen.

"Als Präzedenzfall zieht das Projekt den Fall eines Sklaven aus dem 18. Jahrhundert heran. Die Parallele zu den Tieren liegt darin, dass der Mann rechtlich als Objekt, Ding, bloßer Besitz behandelt wurde. Ein Gericht im Staat New York hatte 1772 in einem Aufsehen erregenden Fall entschieden, dass der Mann auch juristisch eine Person ist und kein Besitz und deswegen nicht gefangen gehalten werden kann."

Das Nonhuman Rights Project geht davon aus, dass auch Menschenaffen diese Rechte zustehen. Das Ziel besteht darin, dass diese nicht länger rechtlich wie Dinge, die man besitzt, behandelt werden.