Der ehemalige Hamburger Justizsenators Roger Kusch wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Totschlags angeklagt.
Kusch und ein Mediziner, die dem "Verein Sterbehilfe Deutschland" angehören, sollen zwei Seniorinnen in den Tod begleitet haben. Dabei hätten sie versäumt - so die Staatsanwaltschaft - die Frauen über Alternativen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei nach Angaben von evangelisch.de auf die Satzung des Vereines, in der es heißt, dass eine Unterstützung zur Selbsttötung nur bei hoffnungsloser Prognose oder unerträglichen Beschwerden vorgesehen sei.
Da die Beihilfe zum Suizid in Deutschland straffrei ist, geht die Staatsanwaltschaft in dem Fall davon aus, "dass die Angeschuldigten nicht Hilfe zum Sterben leisteten, sondern selbst die Tatherrschaft über die Selbsttötung hatten und die Betroffenen nicht frei von Willensmängeln handelten".
Das Landgericht Hamburg muss nun entscheiden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.