Das Recht auf einen gelingenden Tod

Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod muss neu verhandelt werden. Das sagt der Philosoph und Publizist Christian Schüle bei Deutschlandradio Kultur.

Er schreibt: "Der Mensch der Gegenwart hat nicht nur das Recht auf ein gutes Leben, er hat auch das Recht auf einen guten Tod. Dieses Recht ist kein verbrieftes, gesetzlich einklagbares, es ist ein konventionelles, sittenkonformes Recht, das den Geist der Zeit repräsentiert.

Der Mensch hat das Recht, von Ärzten sterben gelassen zu werden, wenn er im Falle einer irreversiblen Krankheit sterben will. Er hat das Recht auf einen Geborgenheitsraum im Hospiz, er hat das Recht auf Sterbebegleitung – ja, auf Sterbehilfe."