Dritter Weg

Verfassungsbeschwerde im Chefarzt-Verfahren

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Prof. Dr. Gregor Thüsing im Forum 2 des Symposiums im Landtag NRW
Prof. Dr. Gregor Thüsing im Forum 2 des Symposiums im Landtag NRW

DÜSSELDORF/KARLSRUHE. (hpd) Wie völlig uneinsichtig und ideologisch eingemauert in den gegenwärtigen Diskussionen um das Arbeitsrecht sich vor allem die katholische Kirche verhält, zeigt eine überraschende Nachricht, dass sie in der Angelegenheit des so genannten Chefarzt-Verfahrens Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegt hat.

In der Übersicht des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2014 unter anderem zu entscheiden, ist unter Nr. 15 benannt: "(2 BvR 661/12) Verfassungsbeschwerde einer katholischen Krankenhausträgergesellschaft gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen, durch die die Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Chefarztes wegen Verstoßes gegen besondere Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer (Eingehung einer zweiten, nach Maßstäben der römisch-katholischen Kirche ungültigen Ehe) festgestellt wurde."

Diese Verfassungsbeschwerde war der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt geworden.

Auf dem Staatskirchlichen Symposium der Katholischen und Evangelischen Büros in NRW im Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte am vergangenen Montag im Forum 2 "Die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts" Prof. Dr. Gregor Thüsing (Bonn) diese Verfassungsbeschwerde bekannt gegeben, was auf ausdrückliches Nachfragen durch die anwesende Ingrid Matthäus-Maier, in Anwesenheit von Weihbischof Schwaderlapp, vom Erzbistum Köln bestätigt wurde: Die katholische Kirche hat gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8.9.2011 Verfassungsbeschwerde erhoben.

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses heiratete als Geschiedener ein zweites Mal und wurde gekündigt wegen eines schweren Verstoßes gegen seine Loyalitätspflichten. Er gewann vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in allen drei Instanzen. Dieses Verhalten der katholischen Kirche war in der Öffentlichkeit in weiten Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis und auch auf heftigen Protest gestoßen. Die Urteile wurden als gerecht und zeitgemäß empfunden. Dass die Kirche gegen die drei obsiegenden Urteile zugunsten des Arztes jetzt sogar noch Verfassungsbeschwerde erhoben hat überraschte die meisten Anwesenden.

Ingrid Matthäus-Maier
Ingrid Matthäus-Maier, Foto: © Evelin Frerk

Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der GerDiA-Kampagne, kommentierte diese Verfassungsbeschwerde: "Es ist das Recht eines jedermann, sich nach Karlsruhe zu wenden. Aber dieses Vorgehen straft zumindest die katholische Kirche Lügen, wenn sie immer wieder behauptet, sie sei ja bereit, über die eine oder andere Regelung mit sich sprechen zu lassen. Im Gegenteil: wenn die Kirche sogar bei einem so skandalösen Verhalten, nämlich der Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener, auf ihrem vermeintlichen Recht als Arbeitgeber beharrt und nach drei verlorenen Instanzen zum Bundesverfassungsgericht geht, zeigt dies die völlige Uneinsichtigkeit und ideologische Borniertheit der katholischen Kirchenvertreter. Dies widerspricht nicht nur der Meinung der großen Mehrheit der BürgerInnen allgemein, sondern wird auch von vielen Christen als absurd empfunden, zumal die Krankenhäuser wie auch die Pflegeheime und Kitas ganz oder doch ganz überwiegend vom Staat, von den Sozialkassen und den Nutzern, nicht aber von den Kirchen finanziert werden. Der Vorgang bestätigt, dass die Kirchen praktisch nie freiwillig eine Position aufgegeben haben, sondern nur dann, wenn  der Staat sie ihnen durch Gesetz oder Gerichtsurteile genommen hat."

Vom Erzbistum Köln war zeitnah keine Stellungnahme zu erhalten.