Gegen den ehemaligen Limburger Bischof wird es kein Verfahren vor einem weltlichen Gericht geben.
Die Staatsanwaltschaft Limburg legt den Fall Tebartz-van Elst jetzt zu den Akten: Es wurden zwar "etliche" Verstöße gegen kirchliches Recht festgestellt, doch dabei handele es sich um "innerkirchliche Angelegenheiten". Für diese ist die Strafjustiz jedoch nicht zuständig.