Konvention gegen Gewalt gegen Frauen

Heute tritt das Übereinkommen des Europarats über die "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft. Für Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, wird sie damit rechtlich verbindlich, und alle staatlichen Organe - darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden - müssen die Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen.

Mittlerweile haben 23 Staaten die Konvention gezeichnet und 13 haben sie ratifiziert. Die Bundesregierung prüft derzeit unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Voraussetzungen für die Ratifikation. Jetzt sollten – auch durch gesetzliche Änderungen - die Weichen gestellt werden für eine vollständige Umsetzung der Konvention in Deutschland.