Immer um den Jahreswechsel verzeichnet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen einen deutlichen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Grund dafür ist vor allem die Verbandsteuer, die der Verband anstatt eines Mitgliedbeitrags erhebt und durch die sich Steuerpflichtige von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien können.
"Seit Anfang 2019 sind wir eine steuererhebende Weltanschauungsgemeinschaft", erklärt die Landesgeschäftsführerin des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) Niedersachsen Catrin Schmühl. "Durch die Zahlung der Verbandsteuer können sich Mitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben und eine gemeinsame Steuerveranlagung haben, von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien."
In Niedersachsen erheben beide Kirchen das besondere Kirchgeld. Das bedeutet, dass in glaubensverschiedenen Ehen für die/den konfessionsfreie/n Partner:in keine Kirchensteuer anfällt, aber das besondere Kirchgeld berechnet wird, wenn die Eheleute steuerlich gemeinsam veranlagt werden und die Einkünfte wesentlich voneinander abweichen. Dabei wird nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern der gemeinsame Lebensführungsaufwand. "Durch den Staatsvertrag mit dem Land Niedersachsen von 1970 haben wir den offiziellen Auftrag, die Interessen konfessionsfreier Menschen zu vertreten. Auch dieser finanzielle Aspekt gehört dazu. Wer bei uns Mitglied wird, den können wir sicherlich auch noch mit unseren anderen Angeboten überzeugen", sagt die Landesgeschäftsführerin.
Der HVD Niedersachsen setzt sich seit vielen Jahren für die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates und für die Gleichbehandlung von religiösen und humanistisch orientierten Menschen ein. "Mit der Verbandsteuer wollen wir unsere Mitglieder unterstützen", erklärt Catrin Schmühl. "Als Bemessungsgrundlage dient uns die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder – und für einige, wie zum Beispiel für Schüler:innen, Student:innen, Geringverdienende oder Rentner:innen unterhalb des Grundfreibetrags, entfällt die Steuerpflicht sogar. Der jährliche Betrag liegt je Mitglied somit zwischen null und maximal 84 Euro."
Die Mitglieder erhalten hierbei vom Verband jährlich einen Verbandsteuerbescheid. Die Verbandsteuer wird per Lastschrift einzogen oder kann überwiesen werden. Das Finanzamt ist beim Verbandsteuereinzug nicht involviert.