Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird häufig wie eine klassische Versicherung behandelt. Das ist ein Kategorienfehler. Krankheit ist kein zufälliges Risiko, sondern eine universelle Lebensrealität. Die GKV organisiert daher keine Risiken, sondern verteilt vorhersehbare Lasten über Demografie und Zeit. Wer das missversteht, kommt zwangsläufig zu falschen Reformvorschlägen.
Tatsächlich ist die GKV kein Risikomodell im engeren Sinn, sondern ein demografisch und biografisch organisierter Lastenverbund zur kollektiven Finanzierung universeller Gesundheitsnotwendigkeiten.
Universelle Lebensrisiken nach dem Ende der Familiensolidarität
Man kann es nüchtern formulieren: Die solidarische Organisation allgemeiner Lebensrisiken wie Krankheit ist in hochindustrialisierten, hochindividualisierten Gesellschaften funktional alternativlos.
Historisch wurden Krankheit, Pflege und Alter primär innerhalb familialer Verbünde abgefedert. Diese Struktur existiert unter modernen Lebens- und Arbeitsbedingungen nicht mehr. Mobilität, Singularisierung, Erwerbstätigkeit beider Partner und steigende Lebenserwartung haben die Familiensolidarität als tragfähiges Sicherungssystem weitgehend ersetzt. Das war den Verantwortlichen bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts klar.
An ihre Stelle trat der Sozialstaat – nicht aus sozialromantischen Motiven, sondern aus funktionaler Notwendigkeit. Die GKV ist keine Ersatzlösung, sondern die institutionelle Transformation eines weggefallenen sozialen Mechanismus.
Risiko versus Notwendigkeit
Versicherungen im klassischen Sinne funktionieren dort, wo Risiken vorliegen: zufällige Ereignisse, die nicht jeden betreffen und statistisch verteilt werden können. Der überwiegende Teil gesundheitlicher Versorgung erfüllt diese Kriterien jedoch nicht.
Zahnmedizinische Behandlungen, chronische Erkrankungen, altersassoziierte Leiden, Infektionskrankheiten, Verschleißerkrankungen sind keine zufälligen Schadensereignisse, sondern erwartbare Bestandteile menschlicher Lebensverläufe. Der Eintritt ist strukturell sicher, lediglich der Zeitpunkt variiert.
Die GKV sichert daher nicht primär Risiken ab, sondern organisiert Notwendigkeiten, die nahezu alle Menschen betreffen – jedoch zeitlich versetzt.
Zeitliche Entzerrung statt Risikoäquivalenz
Die Funktionsfähigkeit der GKV beruht nicht auf individueller Beitrags-Leistungs-Äquivalenz in einem Risikopool, sondern auf zeitlicher Entzerrung: Junge Versicherte zahlen Beiträge bei geringer Inanspruchnahme. Ältere Versicherte beziehen höhere Leistungen bei sinkender Beitragsleistung. Produktive Erwerbsphasen finanzieren Phasen erhöhter Vulnerabilität.
In diesem Sinne lässt sich auch die GKV zutreffend als Generationenvertrag verstehen. Sie verteilt Lasten nicht nur zwischen Gesunden und Kranken, sondern zwischen Lebensphasen – in der Erwartung späterer Gegenseitigkeit. Solidarität ist dabei keine moralische Zutat, sondern eine technische Voraussetzung.
Warum die PKV kein Gegenmodell ist
Ein häufig vorgebrachter Einwand lautet: Wenn Krankheit kein versicherbares Risiko sei, warum funktioniere dann die private Krankenversicherung?
Die Antwort ist eindeutig: Die PKV funktioniert wegen systematischer Selektion – nach Risiken. Sie versichert nicht die Bevölkerung, sondern eine ausgewählte Klientel. Aufnahmeentscheidungen, Risikozuschläge, segmentierte Tarife und individuelle Kapitaldeckung sorgen dafür, dass Risiken nicht kollektiv getragen, sondern sortiert werden.
Gerade dadurch entzieht die PKV dem solidarischen System junge, gesunde und einkommensstarke Gruppen. Systemisch betrachtet wirkt diese Selektion wie eine Kannibalisierung der Finanzierungsbasis der GKV. Dass die PKV unter diesen Bedingungen funktioniert, widerlegt die GKV nicht – es bestätigt ihre Notwendigkeit.
Krankenversicherung als originäre Staatsaufgabe
Wäre Krankheit eine Frage individueller Vorsorge, ließe sich ihre Absicherung vollständig privatisieren. Dass dies nicht möglich ist, begründet die staatliche Verantwortung.
Die GKV ist daher keine politische Option unter vielen, sondern eine originäre Staatsaufgabe. Daraus folgt zwingend: Der Staat kann dieses System nicht finanziell im Stich lassen. Er kann es nicht selektiv entkernen. Und er kann Reformen nicht dazu nutzen, systemfremde Lasten abzuwälzen.
Ein exemplarischer Kategorienfehler staatlichen Handelns
Vor diesem Hintergrund erscheinen bestimmte staatliche Eingriffe problematisch – unabhängig von ihrer kurzfristigen fiskalischen Motivation. Dazu zählt auch der Zugriff auf Rücklagen der Krankenkassen in der Corona-Pandemie unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn.
Die Rücklagen waren Ergebnis verantwortlicher Haushaltsführung innerhalb eines Umlagesystems, das auf Stabilität und Vorsorge angewiesen ist. Ihre zwangsweise Verwendung zur Abfederung einer gesamtgesellschaftlichen Ausnahmesituation bedeutete faktisch eine Verlagerung staatlicher Sonderlasten auf ein beitragsfinanziertes System.
Systemisch war dies kein Akt solidarischer Lastenteilung, sondern eine Entlastung des Staatshaushalts auf Kosten der Systemresilienz der GKV. Pandemien sind keine versicherbaren Individualereignisse, sondern kollektive Krisen – und damit originär staatlich zu verantworten.
Konsequenz
Die GKV ist kein Markt, kein Konsumgut und kein privates Vorsorgeinstrument. Sie ist eine kollektive Infrastruktur zur Organisation universeller Lebensnotwendigkeiten unter Bedingungen moderner Gesellschaften.
Wer sie als Risikoversicherung missversteht, zieht falsche politische Schlüsse. Wer sie finanziell aushöhlt, schwächt staatliche Verlässlichkeit. Und wer sie selektiv reformiert, untergräbt ihre Funktionslogik.








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