Krankenkassen

Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Politik im Exoskelett

Es gibt Entwicklungen, die nicht mit einem Knall beginnen, sondern mit einem Satz. Ein Satz, der beiläufig klingt, fast technokratisch, und doch mehr über den Zustand der politischen Kultur verrät als jede Regierungserklärung. Ein solcher Satz lautet: Man wolle die Vorschläge der GKV‑Finanzierungskommission eins zu eins umsetzen.

Homöopathie vor dem Aus in der GKV – ein überfälliger Schritt mit Irritationspotenzial

Die Diskussion um die Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat eine überraschende Wendung genommen. Was über Jahre hinweg politisch ignoriert oder relativiert wurde, scheint nun in bemerkenswerter Klarheit entschieden zu werden: Leistungen ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis sollen künftig nicht mehr von den Kassen übernommen werden – die Homöopathie dabei prominent und ausdrücklich genannt von der Bundesgesundheitsministerin.

Armut

Was die aktuelle Politik über ihr Sozialstaatsverständnis verrät

Mit dem "Ersten Reformpapier" der "FinanzKommission Gesundheit" liegt nun ein Katalog von 66 Maßnahmen vor, der das Gesundheitswesen kurzfristig stabilisieren soll. Vieles darin ist sinnvoll, manches überfällig, einiges durchaus pragmatisch umsetzbar – anderes fragwürdig. Und doch wäre es ein Fehler, sich in einer kleinteiligen Bewertung einzelner Vorschläge zu verlieren. Denn das eigentlich Entscheidende an diesem Papier ist nicht die Liste der Maßnahmen, sondern das Verständnis von Sozialstaat, das sich darin ausdrückt.

Die beitragsfreie Familienversicherung: Ein Kernbestand des Sozialstaats

Die aufflammende Diskussion über eine mögliche Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr als bemerkenswert. Denn hier geht es nicht um eine technische Anpassung. Wer an dieser Stelle "reformieren" möchte, greift nicht in eine Detailregelung ein, sondern in das Solidarprinzip selbst, das die GKV seit ihrer Entstehung trägt.

Knappheit, Steuerung und die falschen Auswege

Die folgenden Überlegungen zielen ausdrücklich nicht auf eine Detailkritik einzelner Steuerungsinstrumente, Vergütungsmodelle oder Zuständigkeiten. Solche Debatten mögen fachlich notwendig sein, sie verdecken jedoch oft den Blick auf das Grundproblem. Es geht hier nicht um die Frage, wie einzelne Stellschrauben besser justiert werden könnten, sondern darum, welche Funktionslogik die GKV inzwischen prägt – und welche Folgen daraus entstehen.

Systembruch im Namen des Wettbewerbs

Die jüngsten Äußerungen von Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zur Abschaffung bestimmter Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bedürfen einer Einordnung – möglichst bevor sie zum wiederholten Male eine unnötige Empörungsroutine auslösen. Weil aller Voraussicht nach dabei in der öffentlichen Debatte einmal mehr nicht sauber unterschieden werden wird.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist keine Risikoversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird häufig wie eine klassische Versicherung behandelt. Das ist ein Kategorienfehler. Krankheit ist kein zufälliges Risiko, sondern eine universelle Lebensrealität. Die GKV organisiert daher keine Risiken, sondern verteilt vorhersehbare Lasten über Demografie und Zeit. Wer das missversteht, kommt zwangsläufig zu falschen Reformvorschlägen.

Zahnmedizin privat? Was nicht geht, das geht nicht.

In den vergangenen Wochen häuften sich Vorschläge aus dem Umfeld der Union, die nicht nur operativ in die Sozialversicherungssysteme eingreifen würden, sondern deren Grundprinzipien infrage stellen. Besonders aufschlussreich ist der Vorstoß eines CDU‑nahen Unternehmerverbandes, des CDU-Wirtschaftsrates, zahnmedizinische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herauszulösen und in private Vollversicherungen zu überführen. Dieser Vorschlag ist nicht nur fachlich unhaltbar, sondern markiert eine rote Linie: Er zielt nicht auf Reform, sondern auf Entkernung.

Wenn das Gesetz die Krankheit nicht sieht

Wer zu krank zum Arbeiten ist, aber zu gesund für die Erwerbsminderungsrente, fällt durch alle Raster des Sozialrechts. Chronische Krankheiten wie ME/CFS oder Long Covid entlarven ein System, das Krankheit noch immer in Stunden misst. Zeit für eine grundlegende Reform.