HAGEN. (IBKA) Konfessionslosenverband erklärt: Reichskonkordat mit weltanschaulich neutralem Verfassungsstaat unvereinbar
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten fordert anlässlich des 75. Jahrestages der Unterzeichnung des Reichskonkordats dessen Kündigung. "Das Reichskonkordat hat in einem modernen Staat keinen Platz", kritisiert René Hartmann, Zweiter Vorsitzender des IBKA. "Konkordate sind Relikte aus staatskirchlichen Zeiten. Ein religiös-weltanschaulich neutraler Verfassungsstaat garantiert die Freiheit der Religionsausübung, ohne dass hierfür Konkordate notwendig wären. Sonderregelungen und Privilegien für Kirchen und Religionsgemeinschaften sind nicht zu rechtfertigen."
Am 20. Juli 1933 wurde das Reichskonkordat vom päpstlichen Beauftragten Staatssekretär Eugenio Pacelli (dem späteren Pius XII.) und von dem damaligen Vizekanzler Franz von Papen unterzeichnet. Nach dem so genannten Konkordatsurteil vom 26. März 1957 des Bundesverfassungsgerichts gilt der Vertrag heute noch, wobei sein genauer rechtlicher Status unklar ist. Die Vereinbarung zwischen Deutschem Reich und der katholischen Kirche garantierte verschiedene Privilegien wie den Erhalt von Religionsunterricht und theologischen Fakultäten bei gleichzeitigem Ausschluss Geistlicher von parteipolitischer Tätigkeit. Selbst das sonntägliche Gebet für Volk und Reich wurde dort festgehalten.
Zum historischen Kontext erklärt Hartmann: "Indem sie sich mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat arrangierte, erkaufte sich die katholische Kirche Privilegien, die ihr in der Weimarer Republik zu Recht verwehrt geblieben waren. So wurde die staatlich finanzierte Militärseelsorge ebenso installiert wie die Befreiung von Geistlichen vom geplanten Wehrdienst."
Der Text des Reichskonkordats.
Literatur zum Thema
1945: Die Kirchen vorher und nachher