KÖLN. (hpd) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen fordert die Kündigung des Staatskirchenvertrags von 1984, durch den der Theologie der Zugang zu den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes gesichert wird.
Als Vorbemerkung: Gestern, Mittwoch, wurde im Landtag in Kiel das Konkordat zwischen dem Vatikan und Schleswig-Holstein ratifiziert. Für die katholische Kirche, deren Mitgliederzahl in Schleswig-Holstein sich auf rund 173.000 Menschen beläuft, wurden dabei auch 190.000 Euro an Staatsleistungen vereinbart.
Der geäußerte partielle Widerstand im Landtag richtet sich jedoch gegen Prinzipielles. In Schleswig-Holstein regiert zwar eine Große Koalition, aber es regte sich auch Widerstand innerhalb der SPD-Fraktion. Besonders stört sich der Abgeordnete Günter Neugebauer an der vereinbarten Integration des Hitler-Konkordats von 1933 und der Ewigkeitsklausel.
Auch die FDP-Fraktion erklärte, dass sie dem Vertrag mit dem "Heiligen Stuhl" wegen der „Ewigkeitsgarantie", die der Vertragstext enthält, nicht zustimmen könne. „Verträge, die das Land und damit alle künftigen Generationen von Steuerzahlern ‚ewig' binden, sind aus unserer Sicht grundsätzlich nicht akzeptabel, selbst wenn der Wissenschaftliche Dienst des Landtages in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass solche Vertragsvereinbarungen prinzipiell rechtlich zulässig wären." So ebenfalls der Südschleswigsche Wählerverband (SSW).
Theologie ist keine Wissenschaft
Ruhig bleibt es dagegen in Nordrhein-Westfahlen. Heute jährt sich die Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl zum 25. Mal. Er erklärt die Pflege und Entwicklung der Katholischen Theologie durch Forschung, Lehre und Studium zum Auftrag der wissenschaftlichen Hochschulen des Landes. (Vertrag im Anhang) Eine entsprechende Vereinbarung mit den evangelichen Landeskirchen wurde am 29. März 1984 vereinbart. (Im Anhang)
Dagegen regt sich der Widerstand des Landesverbandes des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), denn: "Theologie ist keine Wissenschaft und hat an staatlichen Hochschulen nichts verloren. Wissenschaftliches Arbeiten zeichnet sich durch die Überprüfung und gegebenenfalls das Verwerfen einer Theorie aus. Der Glaube als Grundlage der Theologie stellt sich jedoch keiner Prüfung", begründet Landesvorstandsmitglied Dr. Christian Brücker diese Forderung.
Weiterhin sei nicht einzusehen, wieso die Ausbildung kirchlicher Theologen der Allgemeinheit aufgebürdet werden solle. Durch das Grundgesetz werde nur die Ausbildung von Religionslehrern für den Religionsunterricht (Art. 7 GG) gewährleistet. Bereits 1984 hatte der IBKA darauf hingewiesen, „dass der Artikel 149 (3) WRV nicht in das GG übernommen ist: "Die theologischen Fakultäten an den Hochschulen bleiben erhalten." Woraus klar zu schließen ist, daß die Mehrheit der Väter des GG den Artikel 7 als äußerste Konzession an die Kirchen angesehen hat."
Rainer Ponitka