Die ZEIT (Nr. 49) titelte letzte Woche mit der Schlagzeile „Wo Gott nichts zu suchen hat“ und ließ diskutieren, ob Religion Privatsache sein sollte. [...]
Jeder Mensch mag glauben, was er will, was er braucht, was ihn glücklich macht. Für sich allein. Privat! Wenn er zudem findet, daß er sich dazu Spezifika, Komparserei, Speisegebote und sonstige Lebensregeln von einem Buch/anderen Menschen vorschreiben lassen müsse, so möge er sich mit allen Gleichgesinnten zu einem Verein zusammenschließen (und diesen, bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit, meinethalben eintragen lassen). Aber auch das: privat und mit jederzeitigem Austrittsrecht.
Aber aus einem individuell benötigten Glauben(sinhalt) das Recht abzuleiten, Kinder zu verstümmeln, die Meinungs- und Kunstfreiheit einzuschränken, Frauen zu unterdrücken (oder, wie unlängst in Irland, sterben zu lassen), Homosexuelle zu diskriminieren, den Tierschutz zu umgehen, Arbeitnehmer zu benachteiligen, Steuerprivilegien und besonderen Schutz vor Strafverfolgung zu genießen? Nein. Nein! Das Vorhandensein eines religiösen Bedürfnisses und selbst einer religiösen Pflicht, etwas zu tun (oder zu lassen), darf weder einen Anspruch auf ein weltliches Sonderrecht verleihen noch auf die Aussetzung eines weltlichen Verbotes dazu, sofern andere Lebewesen und ihre Rechte davon betroffen sind.