In einem nur als skuril zu bezeichnenden Verfahren musste ein Gericht in Frankfurt klären, ob Jesus Urheberrechte an "Einflüsterungen von Jesus" hat.
Ein Verein übernahm Passagen aus dem Buch "A Course of Miracles" (Ein Kurs in Wundern) der US-amerikanischen Psychiatrie-Professorin Helen Schucman mit der Begründung, dass die Autorin darin ja selbst angegeben habe, nicht die Urheberin zu sein - sondern eben der Heiland.
Das sah das Gericht anders: "Jenseitige Inspirationen seien uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen". "Für den Urheberschutz komme es demnach nur auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an - somit könnten auch Geistesgestörte und Hypnotisierte Urheber sein."