Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden.
Der mittelamerikanische Staat Mexiko hat keine einheitliche Gesetzgebung zur Abtreibung. Während in Mexiko-Stadt eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden können, wird im wenige Kilometer entfernten Bundesstaat Hidalgo verhaftet, wer versucht, eine Schwangerschaft zu beenden, die nicht Resultat einer Vergewaltigung ist, das Leben der schwangeren Person gefährdet oder bei der ein schwer deformierter Fötus heranwächst.
"Doctors for Choice" gibt es jetzt auch in Deutschland: Am vergangenen Samstag kam der junge Verein, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt, auf dem Campus der Berliner Charité zu einer Gründungsfeier zusammen. Er will Menschen, die im Bereich selbstbestimmte reproduktive Gesundheit aktiv sind, vernetzen und hat einen konkreten Forderungskatalog.
In Berlin trafen wie jeden September "Lebensschützer" und Selbstbestimmungsaktivisten aufeinander. Der "Marsch für das Leben" kam diesmal jedoch nicht weit: Eine Sitzblockade des "What the Fuck"-Bündnisses zwang die Teilnehmer, ihre Route massiv zu verkürzen. Am gleichen Tag fanden außerdem zwei Demonstrationen statt, die eine Legalisierung von Abtreibungen forderten.
Ein Erfolg für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen keine Mahnwachen oder Demonstrationen mehr im direkten Umfeld von Einrichtungen stattfinden, die sich um Schwangere in Konfliktsituationen kümmern. Das hat das Innenministerium erlassen. Lebensschützer sind außer sich und starten eine Petition gegen den Beschluss.
Der US-Bundesstaat Alabama hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Abtreibungen als schweres Verbrechen zu bewerten sind. Der Senat stimmte am Dienstag für das Gesetz, das nur noch von der Gouverneurin Kay Ivey unterschrieben werden muss.
Mit dem 1000-Kreuze-Marsch in Münster eröffnen christliche AbtreibungsgegnerInnen traditionell die Saison der "Lebensschützer-Märsche" im deutschsprachigen Raum. Wie in den Vorjahren formierte sich gegen die AbtreibungsgegnerInnen auch in diesem Jahr vielfältiger und lauter Protest.
Für weltweite Empörung sorgt aktuell der Fall eines elfjährigen Mädchens in Argentinien, dem eine Abtreibung verweigert wurde. Das Kind wurde vergewaltigt und schwanger. Obwohl auch im überwiegend katholischen Argentinien eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt ist, gab das Gesundheitsministerium die Order "beide Leben zu retten". Im Krankenhaus wurde diese Anweisung mittels Kaiserschnitt umgesetzt.
Daniela Kuge ist CDU-Abgeordnete und sitzt im sächsischen Landtag. Sie ist zudem familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sowie Mitglied des CDU-Landesfachausschusses Gesundheit. Und sie ist "Lebensschützerin", die offenbar eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung nicht für einen Abtreibungsgrund hält.
In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.
Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.
In Ecuador ist eine Abtreibung nur dann straffrei, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, oder wenn sie vergewaltigt wurde und eine körperliche oder geistige Behinderung hat.
Am 13.10.2018 hatten sich drei Karlsruher Organisationen angemeldet, um die mehrwöchige paritätische Aktion im Jubiläumsjahr 70 Jahre UN-Menschenrechte unter dem Motto "Mensch Du hast Recht!" vor den Büros von pro familia in Pforzheim zu unterstützen: die Giordano-Bruno-Stiftung, die NachDenkSeiten und Die PARTEI. "Einladen zum Nachdenken statt bevormunden" lautete die Devise.
Am Samstag war es wieder so weit: Der "Marsch für das Leben" lief schweigend durch Berlin. Gegendemonstranten versuchten die Stille nach Kräften zu stören, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung rief zu einer Gegenkundgebung auf. hpd-Autorin Gisa Bodenstein mischte sich als Pro-Choice-Aktivistin unter die Lebensschützer – ein Experiment mit unerwartetem Ausgang.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.