Die Folgen des § 219a

Von Friseuren und Ärzten

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Vertreterinnen der "Medical Students for Choice" auf einer Demo gegen Paragraph 219a in Berlin
"Medical Students for Choice"

Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril … ist aber in einem anderen Beruf Standard.

Der Friseur tut also, wie ihm vorgeschrieben und schreibt sich in die öffentliche Liste ein. Dort steht dann zu lesen, dass er die Haare seiner Kunden sowohl mit der Haarschneidemaschine als auch per Hand mit der Schere schneidet. Doch was geschieht dann? Vor seinem Laden gibt es nun plötzlich Demonstrationen derer, die das Wachsenlassen der Haare als gottgegeben ansehen und ihm die Ausübung seines Handwerks erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen: Wenn Langhaarige verzweifelt den Weg zur Ladentür suchen, werden sie von Zottelköpfen angesprochen; man verteilt Modelle aus Plast von alten abgeschnittenen Zöpfen und versucht, ihm einzureden, dass das geplante Schneiden seiner Haare Sünde wäre.

All das klingt unsinnig und ließe sich sich sicherlich noch weiter spinnen und ins Lächerliche ziehen. Doch überhaupt nicht zum Lachen ist die Situation von Frauenärzten und -ärztinnen, die sich in die gesetzlich vorgeschriebene Liste derer, die Abtreibungen vornehmen, eintragen.

Vor einem Jahr wurde der sogenannte "Kompromiss" des Pragrafen 219a beschlossen: Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sich in eine Liste eintragen. Darin sind bislang nur 327 Adressen gelistet. Nach Angaben der Bundesärztekammer gibt es jedoch etwa 19.000 Frauenärztinnen und -ärzte.

Die Tagesschau zitiert den Präsidenten des Bundesverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring: "Es liegt daran, dass die Ärzte und Beratungsstellen in Deutschland durchaus drangsaliert werden von Personen, die das Recht der Schwangeren auf Beratung negieren wollen. Deshalb wollen die Praxen sich nicht outen, um in der Öffentlichkeit nicht an den Pranger gestellt zu werden."

Als im Vorfeld des Paragrafen 219a genau vor dieser Entwicklung gewarnt wurde, war das Abwinken groß. "Es wird so schlimm nicht kommen." Und siehe: Es kam schlimmer!

Die Forderungen nach einer Streichung der Paragrafen 218 und 219a sind noch immer gerechtfertigt. Die Frauenärztin Nora Maria Szasz zum Beispiel sieht eine Kriminalisierung der betroffenen Frauen, aber eben auch der Ärztinnen und Ärzte: "Wir sprechen ja auch nicht von Werbeverbot, denn bewerben kann man einen Schwangerschaftsabbruch gar nicht. Es ist ein Informationsverbot."

Das sieht unser Gesundheitsminister Jens Spahn anders. Er will sich nach der Sommerpause mit den Ärzteverbänden zusammensetzen, "um gemeinsam zu schauen, wie man die Bereitschaft unter den Medizinern erhöhen könnte, sich auf die Liste setzen zu lassen."

Doch auch eine kosmetisch erweiterte Liste hilft Langhaarigen nicht, wenn darauf nur knapp über 300 Friseure vermerkt sind.

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Hinweis der Redaktion: Es ist der Redaktion bewusst, dass Friseure und Ärzte nur sehr bedingt miteinander vergleichbar sind und die Gefahr besteht, dass manchen Leser die Not der ungewollt Schwangeren ins Lächerliche gezogen sehen. Das ist weder vom Autor gemeint noch von der Redaktion so gewollt.