Bayern

Fröhlich tanzende Menschen

Wo der Tanz ist, ist der Teufel!

Neidvoll blicken die geistlichen Würdenträger vor allem der katholischen Kirche auf das Volk hinunter. Während sie sich selbst – nach außen hin – zölibatär verhalten müssen, darf sich das "gemeine" Volk "fleischlichen Gelüsten" hingeben. Gemeint ist: Mann und Frau haben das Recht, sich – körpernah – rhythmisch zu bewegen. In Bayern ist ihnen das jedoch an neun Tagen im Jahr verboten. Nun wollen die Grünen das Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1980 ändern und die hauptsächlich religiös begründeten Freiheitsbeschränkungen von Anders- und Ungläubigen beseitigen.

Weihwasser gegen Viren

Deutschland spricht darüber, 2G zur Grundlage der Teilnahme am öffentlichen Leben zu machen. Ganz Deutschland? Nein. Eine seltsam anmutende Sekte aus längst vergangen geglaubten Zeiten hält ihre Mitglieder für virenresistent. Auch ohne Impfung.

"… da waren es nur noch fünf!"

1958 war Bayern die erste Landesärztekammer in der Bundesrepublik, die den Erwerb der "ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie" in die Landesweiterbildungsordnung aufnahm. Am vorletzten Wochenende endete diese allzu lange Phase – mit großer Mehrheit entschied sich der 80. Bayerische Ärztetag in Hof, den krassen Dissens zwischen dem Anspruch ihrer Weiterbildungsordnung, auf dem Boden aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis zu stehen, und der Privilegierung einer seit über 200 Jahren nicht belegten Methode als Gegenstand ärztlicher Weiterbildung aufzulösen.

Islamischer Unterricht ohne positiven Einfluss auf die Integration

Von 2009 bis 2021 lief in Bayern der Modellversuch "Islamischer Unterricht". Um eine positive Bewertung sicherzustellen, wurden bei zwei Evaluationen ausschließlich nur diejenigen befragt, die an einem islamischen Religionsunterricht ein besonderes Interesse haben: islamische Lehrkräfte, islamische Eltern, islamische Schüler*innen und Schulleiter*innen, die sich durch Teilnahme ihrer Schule am Modellversuch Vorteile versprechen. Doch dieses wissenschaftlich fragwürdige Studiendesign führt nicht zum gewünschten Ergebnis.

Die Idee des Humanismus

Durch die Pandemie um einige Monate verzögert, kamen erst im Juli in Regensburg etwa 50 Freigeister zusammen, um das 44-jährige Jubiläum der Gründung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg mit einem "Revolutionären Liederabend" zu feiern.

bfg München spricht sich gegen Popularklage aus

Am Dienstag hat der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" in dritter Lesung beschlossen. Gestern reichten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) ein. Der bfg München beteiligt sich nicht daran. In einer Pressemitteilung erklären Assunta Tammelleo, Co-Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, und Dietmar Freitsmiedl, Schriftführer im Vorstand des bfg München, ihre Beweggründe.

Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" verfassungswidrig

Heute wird der Bayerische Landtag voraussichtlich in dritter Lesung die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen. Die dazu erforderliche Änderung von Art. 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung e.V. (gbs) für verfassungswidrig. Sie werden deshalb die in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.

Ein Unterrichtspflichtfach Ethik wäre besser

Der Bayerische Landtag hat gestern mit den Stimmen von CSU, Freien Wähler, SPD und FDP die Einführung des Schulfachs Islamischer Unterricht in zweiter Lesung beschlossen. Auf Antrag der AfD muss der Landtag jedoch noch einmal in einer dritten Lesung am 6. Juli darüber abstimmen. Mit einer anderen Mehrheit ist jedoch nicht zu rechnen.