Seit vergangenem Herbst bekommen zwei Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Erlangen immer wieder Drohnachrichten. Eine Anzeige bei der Polizei blieb folgenlos.
In den Tagen vor der Wahl tourte die Söder-Karikatur, die anlässlich des Inkrafttretens der Kreuz-Pflicht in Bayern entstand, durch vier bayerische Städte – mit ganz unterschiedlichen Reaktionen. Ob mit oder ohne "Söderling": Die CSU hat beim Urnengang deutliche Verluste hinnehmen müssen und die Karten im Machtgefüge wurden neu gemischt. Säkulare Positionen werden es aber auch weiterhin schwer haben.
Am Sonntag ist Landtagswahl in Bayern. Markus Söder möchte im Amt des Ministerpräsidenten bestätigt werden. Aus diesem Anlass erinnern die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München an Söders Kreuz-Erlass: Seit 1. Juni soll das christliche Symbol in allen staatlichen Behörden hängen. Das verstößt gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates. Daher hat der bfg vergangenen Freitag Klage gegen diese Verordnung eingereicht.
Dass sich Religionsgemeinschaften bisweilen etwas dünnhäutig präsentieren, wenn es um die Zweckentfremdung ihrer Maskottchen geht, ist ein wiederkehrendes Motiv der letzten paar tausend Jahre menschlicher Kulturgeschichte. In dieser Tradition sieht sich auch die Diözese Würzburg, der es gar nicht zu schmecken scheint, dass ihr Lieblingssandalenträger, ein historisch umstrittener jüdischer Wanderprediger namens Jeschua, nun Wahlwerbung abseits der CDU/CSU-Fraktion betreibt. Denn in Bayern ist bald Landtagswahl, und dort macht der Sohn Gottes nun auch für die Partei "Die PARTEI" mobil.
Der Bund für Geistesfreiheit und 25 weitere Klägerinnen und -kläger, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote und Pfarrer Matthias Striebeck i. E., streiten vor Gericht um Entfernung der Kreuze in staatlichen Dienstgebäuden.
"Noch nie wurden in Deutschland so viele Grund- und Menschenrechte auf einmal verletzt wie beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz", sagt Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München. Der bfg stellte deshalb nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit und Nichtveröffentlichung des novellierten Gesetzes.
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.
Wie schwer das Leben für nicht religiöse Menschen selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch sein kann, das erlebt seit vielen Jahren eine Familie in Bayern. Diskriminierung und Mobbing schlagen derzeit hohe Wellen, weil die Familie dafür kämpft, dass das riesige Kruzifix aus einem Schulfoyer verschwindet.
Es könnte alles so einfach sein, heißt es doch schon in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.1965: "Das Grundgesetz legt … dem Staat als Heimstatt aller Bürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es … untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." Kein Kreuz, kein anderes religiöses Symbol in einer staatlichen Einrichtung, so einfach. Die Kippa oder Jarmulke, das Kopftuch und eben das Kreuz gehören zum Ausdruck religiöser Lebensform, sind ihr Symbol und somit zu tolerieren. Diese Unterscheidung ist wichtig, um der Religionsfreiheit willen.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.
Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Kreuz-Verordnung in Bayern am Freitag, dem 1. Juni 2018, veranstalten die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) einen "Aktionstag für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat". Der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly hat hierzu eine Karikatur von Markus Söder gezeichnet, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat. Am Wochenende wird das Söder-Plakat in München vielerorts zu sehen sein.
Ab 1. Juni sollen in allen bayerischen Behörden gut sichtbare Kreuze hängen. So hat Ministerpräsident und Wahlkämpfer Markus Söder es verkündet. Allerdings: Was genau das heißen soll, "Kreuz", "gut sichtbar", erklärt die neue Verordnung nicht. Bayern rätselt. Wir hätten da ein paar Ideen.
In den gestrigen Morgennachrichten konnte man erfahren, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder – vermutlich aufgrund des Wirbels des von ihm angeregten Kabinettsbeschlusses, in allen bayerischen Behörden im Eingangsbereich Kreuze aufzuhängen – nun einen runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität einrichten möchte.
Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober inszeniert sich Markus Söder als aufrechter Glaubenskämpfer und verstößt dabei bewusst gegen geltendes Recht. In den USA werden Kreuzfreunde wie er seit Jahren gerichtlich zur Unterlassung verdonnert – dank der "Freedom From Religion Foundation".
Als unerhörten und massiven Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates kritisiert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass in jeder Behörde künftig ein Kreuz hängen müsse.