Bayern

Klage gegen "Kreuzerlass" abgewiesen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung

Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.

Bund für Geistesfreiheit München kritisiert Dominanz von CSU und Kirchen im Rundfunkrat und seinen Ausschüssen

Seit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens durch die Kanzlei Westpfahl Silker Wastl ist der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Das hängt vor allem mit dem Vorsitzenden des Rundfunkrats Dr. Lorenz Wolf zusammen. Ihm wird im Missbrauchsgutachten vorgeworfen, Missbrauchsfälle im Erzbistum vertuscht zu haben. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) nimmt die öffentliche Diskussion zum Anlass und fordert eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums im BR und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten - angefangen beim Vorstand des Rundfunkrats und bei den Ausschüssen.

Zahl der Kirchenaustritte in Bayern massiv gestiegen

Das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in der Münchner Erzdiözese durch das kürzlich veröffentliche Missbrauchsgutachten sowie die träge und häufig fadenscheinige interne Aufarbeitung der Fälle durch die katholische Kirche treibt die Austrittszahlen in Bayern auf einen Rekordwert. Wie andere Städte zuvor gerät nun auch die bayerische Landeshauptstadt mit ihren Kapazitäten zur Bearbeitung entsprechender Anliegen an ihre Grenzen. Besonders die dem Namen nach "christlichen" Parteien tragen in diesem Kontext ungewollt zu weiterem Unverständnis bei.

Karnevalswagen von Jacques Tilly (2011)

Neuer Missbrauchsfall belastet katholische Kirche

In dieser Woche will eine vom Erzbistum München-Freising beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ein umfangreiches Gutachten zum Missbrauchsgeschehen im Erzbistum vorlegen. Dabei wird der Fall des Priesters Peter H., der trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs weiter in der Seelsorge tätig war, eine zentrale Rolle spielen.