Mit Stolz, könnte man meinen, verkündet der Evangelische Pressedienst (epd): "Bayerische Landeskirche schafft als erste das 'Besondere Kirchgeld' ab." Es fehlt auch nicht der Hinweis, die Landeskirche würde damit auf 13 Millionen Euro Einnahmen verzichten. Das klingt großzügig.
Der Bund für Geistesfreiheit München kritisiert den bayerischen Ministerpräsidenten wegen seiner Rede beim Staatsakt zum 100. Geburtstag des Freistaats. Darin begrüßte er einen Nachkommen der abgesetzten Wittelsbacher als "Eure königliche Hoheit" und vergaß den Begründer des Freistaats, Kurt Eisner, zu erwähnen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat nach juristischem und öffentlichem Druck entschieden, das "besondere Kirchgeld" rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßt die Entscheidung, stellt jedoch in seinem Kommentar weiteren Handlungsbedarf in Sachen Kirchensteuer fest.
Der Treffpunkt für Religionsfreie, Agnostiker, Atheisten und Humanisten aus München und Umgebung lädt zum Geburtstagsstammtisch am morgigen 22. November 2018 ein.
Das offizielle Bayern feiert "100 Jahre Freistaat Bayern" und verschweigt dabei schamhaft, dass Kurt Eisner der erste bayerische Ministerpräsident wurde. Und in Erlangen wurde der Platz hinter dem Rathaus von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik am 08.11.2018 offiziell "Kurt-Eisner-Platz" benannt.
Seit vergangenem Herbst bekommen zwei Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Erlangen immer wieder Drohnachrichten. Eine Anzeige bei der Polizei blieb folgenlos.
In den Tagen vor der Wahl tourte die Söder-Karikatur, die anlässlich des Inkrafttretens der Kreuz-Pflicht in Bayern entstand, durch vier bayerische Städte – mit ganz unterschiedlichen Reaktionen. Ob mit oder ohne "Söderling": Die CSU hat beim Urnengang deutliche Verluste hinnehmen müssen und die Karten im Machtgefüge wurden neu gemischt. Säkulare Positionen werden es aber auch weiterhin schwer haben.
Am Sonntag ist Landtagswahl in Bayern. Markus Söder möchte im Amt des Ministerpräsidenten bestätigt werden. Aus diesem Anlass erinnern die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München an Söders Kreuz-Erlass: Seit 1. Juni soll das christliche Symbol in allen staatlichen Behörden hängen. Das verstößt gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates. Daher hat der bfg vergangenen Freitag Klage gegen diese Verordnung eingereicht.
Dass sich Religionsgemeinschaften bisweilen etwas dünnhäutig präsentieren, wenn es um die Zweckentfremdung ihrer Maskottchen geht, ist ein wiederkehrendes Motiv der letzten paar tausend Jahre menschlicher Kulturgeschichte. In dieser Tradition sieht sich auch die Diözese Würzburg, der es gar nicht zu schmecken scheint, dass ihr Lieblingssandalenträger, ein historisch umstrittener jüdischer Wanderprediger namens Jeschua, nun Wahlwerbung abseits der CDU/CSU-Fraktion betreibt. Denn in Bayern ist bald Landtagswahl, und dort macht der Sohn Gottes nun auch für die Partei "Die PARTEI" mobil.
Der Bund für Geistesfreiheit und 25 weitere Klägerinnen und -kläger, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote und Pfarrer Matthias Striebeck i. E., streiten vor Gericht um Entfernung der Kreuze in staatlichen Dienstgebäuden.
"Noch nie wurden in Deutschland so viele Grund- und Menschenrechte auf einmal verletzt wie beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz", sagt Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München. Der bfg stellte deshalb nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit und Nichtveröffentlichung des novellierten Gesetzes.
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.
Wie schwer das Leben für nicht religiöse Menschen selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch sein kann, das erlebt seit vielen Jahren eine Familie in Bayern. Diskriminierung und Mobbing schlagen derzeit hohe Wellen, weil die Familie dafür kämpft, dass das riesige Kruzifix aus einem Schulfoyer verschwindet.
Es könnte alles so einfach sein, heißt es doch schon in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.1965: "Das Grundgesetz legt … dem Staat als Heimstatt aller Bürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es … untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." Kein Kreuz, kein anderes religiöses Symbol in einer staatlichen Einrichtung, so einfach. Die Kippa oder Jarmulke, das Kopftuch und eben das Kreuz gehören zum Ausdruck religiöser Lebensform, sind ihr Symbol und somit zu tolerieren. Diese Unterscheidung ist wichtig, um der Religionsfreiheit willen.