Mit "10 Argumenten für die ersatzlose Streichung des § 166 StGB" hat sich der Zentralrat der Konfessionsfreien an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag gewandt. Die rechtspolitische Willkür des Blasphemieverbots betreffe auch die Abgeordneten selbst, heißt es in dem Schreiben. Ebenso wie der bereits gestrichene Paragraph zur Majestätsbeleidigung sei das Gesetz ein Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat.
Mehr als 2.000 Personen unterstützen bereits die Petition zur Abschaffung des Paragrafen 166 StGB, nach dessen Wortlaut die überlebenden Mitglieder der "Charlie Hebdo"-Redaktion in Deutschland hätten verurteilt werden können. Mit dieser Anzahl an Mitzeichnern liegt die Petition schon bei den oberen zehn Prozent aller bisherigen Bundestagspetitionen. Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die "Free Charlie!"-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den Sozialen Medien.
Der im Jahr 2021 veröffentlichte Film "Mentega Terbang" handelt von einem muslimischen Mädchen, welches auch Inhalte anderer Religionen untersucht. Für die malaysischen Behörden ein Grund den Film im Jahr 2024 wegen blasphemischer Inhalte zu verbieten und den Regisseur Khairi Anwar wie auch den Produzenten Tan Meng Kheng zu belangen. Ein Vorgehen, das religiöse Gruppen erfreut und Menschenrechtsorganisationen schockiert.
Zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 sollte der sogenannte "Gottestästerungsparagraf" 166 StGB Geschichte sein! Dies ist das Ziel einer Bundestagspetition, die ab sofort unterzeichnet werden kann. Tatsächlich hätte die Ampelkoalition die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "Zensurparagrafen" (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Darf man Religion verspotten? Ja, unbedingt, sagt Richard Malka. In Frankreich lebt er deshalb unter Polizeischutz. Als Anwalt hat er Charlie Hebdo erfolgreich gegen Rassismusvorwürfe verteidigt, nachdem das Magazin Mohammad-Karikaturen veröffentlichte. Jetzt ist sein Plädoyer vor Gericht als Buch erschienen – eine fulminante Verteidigung der Meinungsfreiheit.
"Die deutsche Politik zeigt sich immer betroffen, wenn im Iran oder in Saudi-Arabien vermeintliche 'Gotteslästerer' hingerichtet werden. Diese Reaktion wäre deutlich glaubwürdiger, wenn § 166 StGB aus unserer Rechtsordnung verschwunden wäre." – Zum 9. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo hat die Westdeutsche Zeitung (WZ) ein lesenswertes Interview mit Michael Schmidt-Salomon veröffentlicht, in dem der gbs-Vorsitzende eine Kampagne zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" ankündigt.
Weil die Muslimin Lina Lutfiawati, bekannt als Lina Mukherjee, bei einem ihrer Beiträge auf TikTok zunächst ein kurzes Gebet gesprochen und dann einen Fetzen Schweinehaut gegessen hatte, wurde sie der Blasphemie beschuldigt. Ein Gericht in Südsumatra verurteilte sie schließlich deswegen zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe. Was den indonesischen Ulema-Rat begeistert, sorgt bei Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International für Besorgnis.
Die US-amerikanische atheistische Organisation Atheist Republic hat den kuriosen und womöglich politisch motivierten Fall Hanif Qureshis besprochen. Quereshi ist schiitischer Islamgelehrter. Immer wieder ist er Atheist Republic mit Blasphemie-Beschuldigungen und Hetze aufgefallen. Nun wird er beschuldigt, Wegbegleiter des Propheten Mohammed beleidigt zu haben.
Nachdem am 16. August zwei christliche Brüder im zum Distrikt Faisalabad gehörenden Jaranwala der Blasphemie beschuldigt worden waren, wurden muslimische Gläubige zu einem Mob aufgestachelt. Dieser Mob beschädigte acht Kirchen und diverse Wohnhäuser in Kirchennähe. Das Brüderpaar sowie knapp 150 Personen aus dem Mob wurden festgenommen. Bewaffnete Truppen wurden eingesetzt, um christliche Gebäude zu sichern. Menschenrechtsorganisationen fordern den Schutz religiöser Minderheiten.
Blasphemie ist in Indonesien eine Straftat. Damit soll nun Schluss sein, fordert die Menschenrechtsorganisation Setara Institute for Democracy and Peace. Auch andere NGOs beobachten das Verbot mit Sorge. Laut Human Rights Watch sind seit Einführung des Blasphemiegesetzes 1965 mehr als 150 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden, meist Angehörige religiöser Minderheiten.
In Indonesien, dem größten islamischen Land der Welt, wurde ein muslimischer Geistlicher verhaftet. Der 77-jährige Panji Gumilang leitet ein Internat. Er hatte seinen Schülerinnen das Predigen erlaubt und sie dazu ermutigt, Imame zu werden. Er soll mit seinen Schüler*innen zudem jüdische Lieder gesungen haben. Die Verhaftung des Islamgelehrten werten Beobachter als Paradigmenwechsel in dem sonst moderaten Land.
Als eine "größere Verschwörung anti-hinduistischer Kräfte", bezeichnet ein Regierungsbeamter den Kinofilm "Oppenheimer". In einer Szene liest der Hauptdarsteller einen Satz Krishnas vor. Die Hindu-Rechten forderten die Bevölkerung zum Boykott von "Oppenheimer" auf. Trotzdem ist der Film in Indien der bisher erfolgreichste Hollywood-Streifen des Jahres.
Eine Gymnasiastin wurde in der mauretanischen Stadt Atar verhaftet. Sie habe den Begründer des Islams, den Propheten Mohammed, verspottet. Die 19-Jährige könnte zwei Jahre oder lebenslang ins Gefängnis kommen oder sogar zum Tode verurteilt werden. Verantwortlich für die Festnahme der jungen Frau sind islamische Geistliche.
Unter Einfluss einer muslimischen Lobbying-Organisation hat der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zur Einführung von Strafgesetzen zur Eindämmung der Meinungsfreiheit verabschiedet.