Im US-Staat New York benötigen Beschäftigte in Gesundheitsberufen auch dann eine Corona-Impfung, wenn dies ihrer religiösen Überzeugung widerspricht. Dies hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, Ende Juni entschieden. Die Richterinnen und Richter lehnten es in einer Mehrheitsentscheidung ab, die Klage von 17 Betroffenen gegen die Impfpflicht zu verhandeln.
Während seiner Amtszeit besetzte der damalige Präsident Donald Trump drei Posten an der Spitze des Obersten US-Gerichtshofes mit Konservativen. Da nun ein großes Ungleichgewicht zu ungunsten der Liberalen besteht, ist zu befürchten, dass das per Verfassung geschützte Recht auf legale Abtreibung gekippt wird und sich einzelne Bundesstaaten mit strikten Verboten überbieten. Ein von Samuel Alito, Richter am Supreme Court, im Februar verfasstes Dokument lässt Schlimmes ahnen. Landesweite Proteste fordern den Erhalt legaler Schwangerschaftsabbrüche.
Sie tritt für die Trennung von Kirche und Staat ein und wies mit einer bahnbrechenden Entscheidung Präsident Trump in die Schranken. Nun wird Ketanji Brown Jackson als erste schwarze Richterin an den Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court, berufen.
Wie das gesellschaftliche Zusammenleben aussehen soll, ist nicht in Stein gemeißelt, sondern einem beständigen Wandel ausgesetzt. Dass es aber noch immer Regionen auf dem Globus gibt, in denen religiöse Menschen anderen mit härtesten Mitteln eine rigide Lebensform aufzwängen, ist kein zukunftsweisender Weg und kann heutzutage nicht mehr einfach so hingenommen werden. Das Beispiel der türkischen Influencerin Merve Taskin, die Bilder von sich aus einem Sexmuseum in Amsterdam online stellte und deshalb angeklagt wird, veranschaulicht das sehr eindrücklich.
Der "Pastafarische Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich" beantragte eine Umbenennung in "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters". Doch der Antrag wurde abgelehnt, weil sich der Verein nicht "Kirche" nennen dürfe. Am Montag wird der Fall am Verwaltungsgericht Wien verhandelt.
Das Landgericht Bremen hat auf Vorschlag des Verteidigers von Olaf Latzel, so die katholische Nachrichtenagentur (KNA), ein Gutachten in Auftrag gegeben um die Frage zu klären, in welchem Umfang dessen Äußerungen gegen Homosexuelle und die Gender-Theorie durch die Bibel gedeckt seien und daher als "freie Religionsausübung" gewertet werden könnten. Dieses Gutachten soll für das Berufungsverfahren im Januar 2022 herangezogen werden. Latzel hatte gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro wegen Volksverhetzung durch das Amtsgericht Bremen Berufung eingelegt.
Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.
Im Oktober wird sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wieder einmal mit der Frage befassen, wie stark einzelne Bundesstaaten das Recht auf eine Abtreibung einschränken dürfen. Republikanisch regierte Bundesstaaten träumen bereits vom Ende der historischen Entscheidung "Roe vs. Wade".
Gott ist groß. So irre groß. Wer an ihn glaubt, ganz doll fest glaubt, dem erscheint alles möglich. Nehmen wir etwa den US-Amerikaner Kent Hovind, unseren Gottisten der Woche. Sein Glaube war fest genug, dass er die Vereinigten Staaten auf stolze 500 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt hat. Was haben die Vereinigten Staaten ihm getan?
Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.
Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.
Der Oldenburger Fall hat einige Beachtung gefunden. In einem Prozess wegen Kindesmisshandlung erschien der Angeklagte ohne Verteidigung vor Gericht. Dafür nahm ihn dann der Staatsanwalt in Schutz. Er berief sich dabei auf kein deutsches Gesetzbuch, sondern auf eine Sprüchesammlung eines bronzezeitlichen Gotteskultes. Schon in der Bibel, so der Staatsanwalt, heiße es, wer seine Kinder liebe, der züchtige sie, und auch der Experte in Kindererziehungsfragen, Papst Franziskus, habe bekanntlich das Schlagen von Kindern zur Normalität erklärt.
Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.
Nachdem sich das Machtverhältnis im Obersten Gericht der USA zugunsten der konservativen Kräfte gedreht hat, planen zwei der amtierenden Richter nun bereits die Wiederabschaffung der Gleichgeschlechtlichen Ehe auf Bundesebene.
Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt verkündete Entscheidung, Rechtsreferendaren trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal zu gestatten, wirft Fragen auf und sorgt für Streit. Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht noch Anfang des Jahres entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendare verfassungsgemäß sei? Eine Analyse von Marcus Licht für das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).