Wie vom hpd bereits berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 9. 2. 2017 ein aufsehenerregendes Urteil verkündet: Eine muslimische Lehramtsbewerberin war wegen der Weigerung, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Deswegen wurde ihr eine Entschädigung von 2 Monatsgehältern zugesprochen. Dem kritischen Kommentar wurde zu Recht der Titel "Mehr Fragen als Antworten" gegeben. Doch der Fragenkatalog ist noch zu ergänzen.
Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.
Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung gegen den Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Die Verfügung des Gerichts war "… mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Haft bis zu 6 Monaten …" verbunden und verbot Kastner "… an dem Grabstein/Grabdenkmal Schilder anzubringen ... Buchstaben … auszubrechen ... Farbe auf den Grabstein/Grabdenkmal aufzubringen ... den Grabplatz zu betreten ...", also Aktionen, welche der Künstler in der Vergangenheit durchgeführt hatte.
Der Künstler Alexander Karle stand heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht. Er musste sich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verantworten, da er vor etwa einem Jahr Liegestütze auf einem Altar in einer Kirche gemacht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Die Künstler Wolfram Kastner und Hans-Peter Berndl haben ein Kriegerdenkmal des Ersten Weltkrieges in einer Protestaktion umgearbeitet. Gegen sie wurde folgend ein Ermittlungsverfahren wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" eingeleitet. Der Prozess, der am heutigen Freitag stattfinden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.
BERLIN. (hpd) Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde gestern ein Prozess gegen elf MitarbeiterInnen der evangelischen Graf-Recke-Stiftung eröffnet. Gegen die ehemalige Leiterin und Erzieher eines Heimes in Hilden wird wegen körperlicher Misshandlungen von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung in den Jahren 2006 bis 2008 prozessiert. Der Prozess wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2017 hinziehen.
STEISSLINGEN. (hpd) In Deutschland werden jedes Jahr zig Millionen männliche Eintagsküken direkt nach dem Schlüpfen vergast und geschreddert. Der Grund dafür ist, dass sie keine Eier legen können, aber auch nicht als Masthähnchen zu gebrauchen sind. Solche "Abfallprodukte" müssen folglich entsorgt werden.
BERLIN. (hpd) Wie Spiegel-Online gestern Abend meldete, wurde die ehemalige Gesundheitsministerin der Niederlande, Els Borst, im Jahr 2014 ermordet. Ein Mann gestand jetzt vor Gericht, einen "göttlichen Auftrag” erhalten zu haben, die Frau zu töten, da sie für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden verantwortlich gewesen sei.
BERLIN. (hpd) Nach fast fünf Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein Urteil aus dem Januar 2011 zugelassen. Damals wurde die geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und von Anfang an rechtswidrig erklärt.
BERLIN. (hpd) Das Fliegende Spaghettimonster dient derzeit in zwei Gerichtsverfahren als Lackmustest für die Privilegierung der beiden christlichen Kirchen in Deutschland. In München klagte der Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) um die Anerkennung einer "Betriebsstätte für gottesdienstliche Zwecke" - in Potsdam die "Kirche des Fliegende Spaghettimonsters" darum, Hinweisschilder für den Gottesdienst in Templin an eigenen Masten aufhängen zu dürfen.
BERLIN/MÜNCHEN. (hpd) Am morgigen Mittwoch muss das Münchner Verwaltungsgericht klären, ob es eine höhere Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient, um Gebühren zu sparen. Der Münchner Michael Wladarsch (BfG) hat gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) geklagt und beruft sich dabei unter anderem auch auf das Fliegende Spaghettimonster.
Kaum wurde mit Bodo Ramelow der erste LINKE Ministerpräsident gewählt, fordert ein Gericht in Sachsen die Aufhebung der Immunität. Denn Ramelow hat in Dresden gegen Neonazis protestiert.
WEIMAR. (hpd) Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) will am Vorabend des Nikolaustages bedürftigen Menschen oder braven Kindern keine Liebesgaben in die Stiefel tun. Stattdessen verkündigte sie schon Tage vorher lauthals, dass sie sich für den 5. Dezember 2014 – der Tag, an dem sich ein frömmelnder Bodo Ramelow zum LINKEN Thüringer Ministerpräsidenten wählen lassen will – etwas ganz Besonderes ausgedacht hat.