Gerichtsprozess

Erzbistum München verzichtet nicht auf die Einrede der Verjährung

Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.

Protestkundgebung vor dem Landgericht Stuttgart

Einspruch gegen die Verurteilung wegen Beschimpfung von Mohammed erfolgreich

Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kungebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.

Joseph Ratzinger alias Benedikt XVI.

Klage gegen ehemaligen Papst Benedikt im Missbrauchsskandal

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten. Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan sowie der ehemalige Papst Benedikt XVI.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung

Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.

1000 Kreuze Marsch Münster 2017

Betreiber der Webseite "babykaust.de" vor Gericht

Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.

Blick auf Mainz

Mainzer gbs-Hochschulgruppe gegen AStA vor Gericht

Die Mainzer Hochschulgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung ist gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss der dortigen Universität vor Gericht gezogen, da dieser die humanistischen Studierenden seit Jahren auszuschließen versucht. Das Institut für Weltanschauungsrecht begleitet das Verfahren. Der Prozessbeginn ist für morgen angesetzt.

Engelsburg mit Engelsbrücke

Ein Ex-Kardinal auf der Anklagebank

Er gehörte zu den mächtigsten Männern im Vatikan, manche handelten ihn sogar schon als Nachfolger von Papst Franziskus. Doch ab dem morgigen Dienstag steht Ex-Kardinal Giovanni Angelo Becciu im Vatikan vor Gericht, zusammen mit neun anderen Personen und mehreren Unternehmen. Bei einem faulen Immobiliendeal sollen sie Kirchengelder in dreistelliger Millionenhöhe verbraten haben. Becciu muss sich wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauchs verantworten, anderen Beteiligten wirft die Staatsanwaltschaft Unterschlagung, Geldwäsche, Korruption und Betrug vor.

Landgericht und Amtsgericht Köln

Doctors for Choice geht gerichtlich gegen Abtreibungsgegner Annen vor

Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der wiederholt Ärzt*innen wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt hatte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Namensrechtsverletzung gegenüber dem Verein Doctors for Choice, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt.