Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
Während seiner Amtszeit besetzte der damalige Präsident Donald Trump drei Posten an der Spitze des Obersten US-Gerichtshofes mit Konservativen. Da nun ein großes Ungleichgewicht zu ungunsten der Liberalen besteht, ist zu befürchten, dass das per Verfassung geschützte Recht auf legale Abtreibung gekippt wird und sich einzelne Bundesstaaten mit strikten Verboten überbieten. Ein von Samuel Alito, Richter am Supreme Court, im Februar verfasstes Dokument lässt Schlimmes ahnen. Landesweite Proteste fordern den Erhalt legaler Schwangerschaftsabbrüche.
Im Jahr 2021 hat der US-Bundesstaat Texas die Optionen für straffreie Abtreibungen massiv eingeschränkt und dazu noch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben, Schwangere und Ärzte zu überwachen. Dass dies das Potential zu Missbrauch und Verzweiflung hat, zeigt allein die Verhaftung der Lizelle H. wegen selbst herbeigeführter Abtreibung.
Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.
Wie sinnvoll ist die Etablierung von bundesweiten kostenfreien Beratungsstellen zur Suizidhilfe und welche Aufgabe sollen sie haben? Am 30. März diskutierten Expert*innen darüber auf Einladung von Bundestagsabgeordneten vor dem Hintergrund, dass eine Gesetzesverabschiedung für den Herbst avisiert ist.
In regelmäßigen Abständen hagelt es Blasphemie-Anschuldigungen in Pakistan. Diese können lebensgefährlich für die Beschuldigten werden, wie eine Auswertung des pakistanischen Centre for Social Justice für das Jahr 2021 zeigt. Im Human Rights Observer führt das Zentrum für das vergangene Jahr 84 nach pakistanischem Strafgesetzbuch Beschuldigte und drei Lynchmorden zum Opfer gefallene Personen auf. Die Gesetzgebung bietet Spielraum für Missbrauch, um missliebige Mitmenschen loszuwerden.
Der Senat des US-Bundesstaats Florida hat ein Gesetz verabschiedet, das den Unterricht über die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in Kindergärten und an Grundschulen verbietet. Mit 22 zu 17 Stimmen hat das konservativ dominierte Parlament zugestimmt und damit gleichzeitig Trump-Herausforderer Gouverneur Ron DeSantis in Stellung gebracht, der das Gesetz am Montag unterzeichnete. Ein herber Rückschlag für die Rechte queerer Menschen, der allerdings nicht stumm hingenommen wurde.
Ausgerechnet am 8. März, dem Weltfrauentag, stimmte der guatemaltekische Kongress für "Ley 5272", ein Gesetz, das Leben und Familie schützen sollte. Da dieses Gesetz jedoch de facto nur dazu gedient hätte, Abtreibung noch härter zu bestrafen, Schwangere unter Generalverdacht zu stellen und gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, war der folgende Protest im Land riesig. So riesig, dass das Gesetz bereits am 15. März wieder zurückgenommen wurde.
In neun Tagen wird gelockert – so sieht es der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes vor. Dass dies entschieden wird, während wir einen neuen Höchststand an Ansteckungen verzeichnen, wirkt absurd. Wenn die Masken fallen, wird auch das eine Einschränkung der Freiheit sein, nämlich für diejenigen, die sich nach wie vor nicht anstecken wollen.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein Sieben-Punkte-Papier zur Suizidhilferegelung an die Mitglieder des Bundestags versandt. Der HVD möchte auf der Grundlage seiner 30-jährigen praktischen und theoretischen Beschäftigung mit humaner Sterbehilfe dazu beitragen, dass die Abgeordneten die ihnen vorgelegten Entwürfe angemessen einschätzen können.
Vor spanischen Abtreibungskliniken erleben ungewollt Schwangere immer wieder furchtbare Szenen. Fremde Männer bedrängen sie, zeigen ihnen Fotos und erzählen Horrorgeschichten. Dies soll bald ein Ende haben, indem für solche Formen von Belästigung sogar Gefängnisstrafen drohen. Nicht einverstanden sind rechte Parteien und eine christliche Anwaltsvereinigung, die Tipps gibt, wie Aktivist*innen auch in Zukunft vor Kliniken "beten und informieren" können.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."
Westaustralien ist der nächste australische Bundesstaat, der am katholischen Beichtgeheimnis sägt. Ein neues Gesetz verpflichtet Priester, während der Beichte erlangte Informationen über Kindesmissbrauch an die Behörden zu melden, ähnliche Regeln gelten bereits in vier anderen Bundesstaaten. Die katholische Kirche schäumt.
Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.
Das Bundesverfassungsgericht konnte vergangenen Monat sein 70-jähriges Bestehen feiern. Darauf blickt eine Dokumentation von Arte und ZDF. Arte sprach mit Regisseur Jakob Preuss über seinen Film.