Freier Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch

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Kristina Hänel bei einer Lesung 2019
Kristina Hänel

Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.

Ich bin auf dem Weg nach Berlin, wo ich am 24. Juni auf der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages die Beratung und Abstimmung zur Abschaffung des Paragrafen 219a StGB zusammen unter anderem mit anderen angezeigten und verurteilten Ärzt:innen verfolgen werde.

Wenn der Regierungsentwurf verabschiedet wird, ist ein wichtiger Schritt zur Informationsfreiheit für Betroffene beim Schwangerschaftsabbruch getan. Ich freue mich, dass der unsägliche Paragraf, der viel Unheil angerichtet hat, damit der Geschichte angehören wird. Unter dem unzutreffenden Stichwort "Werbung" wurden sachliche und seriöse Informationen von Fachleuten, nämlich Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche durchführen, verboten. Jegliche unqualifizierte und irreführende Äußerung von Nicht-Fachleuten hingegen war immer erlaubt. Diese Tatsache wird von der Anti-Choice Bewegung ausgiebig ausgenutzt. Das führte jahrelang dazu, dass Betroffene zusätzlich zur persönlichen Belastung durch die ungewollte Schwangerschaft auch noch mühsam nach echten Informationen und weiterführenden Adressen suchen mussten. Oft genug wurden ihnen dabei von allen Seiten Steine in den Weg gelegt. Sie mussten sich durch die irreführenden Seiten der Abtreibungsgegner mit widerlichen Bildern und unsäglichen Holocaustvergleichen quälen auf der Suche nach Informationen.

Nun ist ein wichtiger Baustein im Sinne der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch in Deutschland erreicht: der freie Zugang zu Informationen. Dieser Baustein ist unabdingbar für eine adäquate Versorgung der Frauen beim Schwangerschaftsabbruch.

Weitere wichtige gesellschaftliche Aufgaben stehen noch aus und werden hoffentlich von der Ampel-Regierung zeitnah angegangen: Defizite in Ausbildung, Forschung und Lehre müssen aufgeholt werden; Beratungsstellen und durchführende Einrichtungen müssen vor sogenannter "Gehsteigbelästigung" geschützt werden sowie vor Einschüchterungen, Drohungen und unzulässigen Holocaustvergleichen; das Versorgungsangebot sowohl ambulant als auch stationär muss sichergestellt werden; die Übernahme der Kosten für die Prävention sowie für die Behandlungen beim Schwangerschaftsabbruch, falls die Prävention versagt hat, muss sichergestellt werden; die laut WHO eingeforderte Aufhebung der Beratungspflicht und der vorgeschriebenen Bedenkzeit muss zugunsten einer freiwilligen Beratung erfolgen.

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