Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Sterbehilfe statt. In zwei Abschnitten soll es um Sterbebegleitung und Suizidprävention gehen. 15 Sachverständige sind geladen – darunter ist jedoch niemand, der die Suizidhilfe kennt, wie sie aktuell in der Praxis stattfindet.
Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis "Selbstbestimmtes Sterben" einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.
2020 wurde der Gospel-Sänger Yahaya Aminu Sharif wegen eines per WhatsApp-Messengerdienst versendeten Liedes der Blasphemie beschuldigt und von einem Sharia-Gericht zum Tode verurteilt. Nach weiteren Verhandlungen vor unterschiedlichen weltlichen und religiösen Gerichten wendet sich der Künstler nun an den Obersten Gerichtshof Nigerias. Dabei geht es ihm nicht nur um einen Freispruch für sich, sondern darum, die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung als verfassungswidrig kippen zu lassen.
Einen einfachen und für jeden zugänglichen Weg für den assistierten Suizid fordert Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Sprecherin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) anlässlich des Welttags des Rechts auf Sterben am heutigen 2. November.
Mit kräftiger Unterstützung der russisch-orthodoxen Kirche versucht die russische Regierung, eine vermeintlich auf Tradition basierende Form von Leben und Zusammenleben zu kreieren. Diese soll als Schutz gegen vorgeblich ausländische Werte dienen. Besonders abgesehen hat die Regierung es dabei auf Menschen der LGBTQIA+-Gemeinschaft. Das russische Unterhaus Duma hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches das Zeigen oder das Besprechen von nicht heterosexuellen Lebenswelten unter Strafe stellt.
Vergangene Woche haben die britischen Abgeordneten parteiübergreifend für Schutzzonen um Kliniken gestimmt, in denen auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Schwangere dürfen, wenn die weiteren Entscheidungsebenen zustimmen, in einem Umkreis von 150 Metern zu einer solchen Einrichtung nicht belästigt werden. Wer sich nicht an die Schutzzonen hält, soll in Zukunft mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen sehen ihre Rechte beschnitten.
Die Bundesregierung möchte das Transsexuellengesetz in Kürze durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz ablösen. Mit ihm soll die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen beendet werden. Doch gegen das Gesetz regt sich Widerstand, weil hierdurch auch neue Probleme geschaffen werden.
Nach jahrelangem zähen Ringen tritt in Spanien heute ein neues Gesetz in Kraft, das aktive Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig macht. Das Gesetz bewertet nicht nur Formen sexualisierter Gewalt neu, sondern will eine Gesellschaft formen, in der diese seltener werden und Betroffene bessere Unterstützung erfahren. Während Rechte nun Männer unter Generalverdacht sehen und Gerichte teilweise Schwierigkeiten in der Beweisführung erkennen, freuen sich viele darüber, dass so patriarchale Strukturen aufgebrochen werden könnten.
Ende Dezember 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP veröffentlicht. Darin wurde angekündigt, der Belästigung Schwangerer vor Beratungsstellen, Kliniken und Praxen durch Abtreibungsgegner*innen wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Bis Ende dieses Jahres kündigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun eine Vorlage für eine neue Gesetzesregelung an, welche die sogenannte Gehsteigbelästigung zur Ordnungswidrigkeit machen soll.
In Florida praktiziert die jüdische Gemeinde "L'Dor Va-Dor" von Rabbi Barry Silver ein Judentum, das "InspiRational" ist. Silver sieht Gott als Metapher. Er predigt Evolution und Artenvielfalt und die Bibel als ein Buch, das bestenfalls einen ersten Schritt zur Moral darstellt. Begründet durch Religionsfreiheit klagt Silver gegen das restriktive Abtreibungsverbot, das seit dem 1. Juli in Florida gilt.
Missouri, USA – Danielle Drake reichte im Dezember 2020 die Scheidung gegen ihren Ehemann ein. Wenige Wochen später fand sie heraus, dass sie schwanger war. Was folgte, war eine zermürbende Odyssee. Denn, was Drake als Anwältin für Familienrecht nur zu gut wusste: Sich schwanger scheiden zu lassen, ist in Missouri praktisch unmöglich. Der Grund steht in krassem Gegensatz zur Argumentation eines jüngst erlassenen Gesetzes, das Abtreibungen beinah vollständig verbietet.
Floridas Gouverneur Ron DeSantis hat den Staatsanwalt Andrew Warren suspendiert, da dieser "seine Pflichten vernachlässige" und geltendes Recht nicht umsetze. Warren zeigt sich schockiert, denn das Gesetz, auf das DeSantis anspielt, ist noch nicht einmal verabschiedet – und spricht von "orwell'scher Gedankenpolizei". Schon seit Monaten zündelt Floridas Staatschef mit rhetorischen Entgleisungen und konstitutionell dubiosen Gesetzesvorhaben.
Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.