Das texanische "Fetal Heartbeat Law", das Abtreibungen ab der Feststellung eines Herzschlags beim Fötus verbietet, ist vorerst an den Klippen der Justiz zerschellt. Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Mittwoch zugunsten des US-Justizministeriums, das gegen das texanische Gesetz geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung zerreißt Pitman die texanische Argumentation und nennt sie eine "Absurdität". Doch das Urteil ist lediglich ein Etappenssieg im Kampf um reproduktive Rechte.
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.
Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.
In den USA sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal möglich. Erstritten hatte diese Möglichkeit ein Grundsatzurteil von 1973. Konservative und streng Religiöse versuchen seitdem, das Urteil zu kippen. In Texas tritt heute ein Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung nach Feststellung eines fötalen Herzschlags verbietet. Dies bringt ungewollt Schwangere in massive Bedrängnis.
Im Oktober wird sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wieder einmal mit der Frage befassen, wie stark einzelne Bundesstaaten das Recht auf eine Abtreibung einschränken dürfen. Republikanisch regierte Bundesstaaten träumen bereits vom Ende der historischen Entscheidung "Roe vs. Wade".
Am Donnerstag vergangener Woche hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Diskussionspapier zur Neuregelung des assistierten Suizids veröffentlicht. Prominente Autoren waren an der Erstellung des Dokuments beteiligt, etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Horst Dreier oder Prof. Dr. Reinhard Merkel, der bis letztes Jahr Mitglied im Deutschen Ethikrat war und dem Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) angehört. Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und selbst Mitglied der Leopoldina, hat sich den Debattenbeitrag für den hpd angesehen.
Saudi-Arabien lockert islamische Gesetzesregelungen und erlaubt Frauen alleine zu leben, außerdem wird die Lautstärke des Muezzin-Rufes nun reguliert. Ist das Königreich auf dem Weg zu einer freieren Gesellschaft?
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf vertrauliche Kommunikation – so steht es in der europäischen Grundrechtecharta. Doch die Mitglieder des Europaparlaments haben dieser Tage verdächtige Post bekommen: Die Briefe sind aufgerissen, von einer "Europäischen Task-Force gegen Kindesmissbrauch" kontrolliert und mit einem Warnhinweis versiegelt worden. Wer nachforscht, entdeckt, dass es sich dabei um eine Aktion der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) handelt, die auf diese Weise gegen die geplante Durchsuchung privater Chats und Emails protestiert.
Antisemitische Parolen auf Demonstrationen, ein Brandanschlag auf eine israelische Flagge am Düsseldorfer Rathaus: Während der Nahost-Konflikt eskaliert, offenbaren solche Szenen, wie stark dieses menschenverachtende Denken in Deutschland noch immer verbreitet ist. In der Debatte um staatliche Gegenmaßnahmen prescht Manfred Weber mit einer absurden Forderung vor: Der CSU-Mann und EVP-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament will dem Antisemitismus mit einer Art europäischem Blasphemieparagrafen die Stirn bieten.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
In einem unerwarteten Urteilsspruch hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche Teile des 2019 erlassenen Klimaschutzgesetzes kassiert. Es fehle ein Maßnahmenkatalog für die Zeit nach 2030, was die "künftige Freiheit" der Klagenden in Gefahr bringe, so das Gericht. Die Entscheidung etabliert zweierlei: Zum einen die Unabweisbarkeit des anthropogenen Klimawandels, zum anderen die Verantwortung der Parlamente in einem globalen Geflecht von Nationalstaaten. Ein Kommentar zur Argumentation des höchsten deutschen Gerichts.
Die Suizidhilfe generell als potenzielle Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist unnötig und diskriminierend.
Der Bund für Geistesfreiheit München demonstriert heute anlässlich der Anhörung im Bundestag zu den historischen Staatsleistungen vor dem Erzbischöflichen Palais in der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie vor dem evangelischen Landeskirchenamt in der Katharina-von-Bora-Straße in München. Die Kundgebungen richten sich gegen die milliardenschwere Ablösesumme, die den Kirchen vom Staat gezahlt werden soll.