Weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hat, wurde der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf entlassen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Melchior Wathelet, bewertet dies als religiöse Diskriminierung.
Die Zeiten, in denen die Arbeitgeber völlig frei nach eigenem Ermessen über die Ausgestaltung und die Reichweite des ihnen nach dem Grundgesetz zustehenden Selbstverwaltungsrechts entscheiden konnten, sind vorbei.
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nicht in jedem Fall die Zugehörigkeit zur christlichen Religion fordern können.
Der IBKA-Vorsitzende René Hartmann begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung: "An die Stelle einer Rechtsprechung, welche dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen stets Vorrang vor individuellen Rechten eingeräumt hat, muss jetzt eine Abwägung von Grundrechten treten."
Mit dem Urteil vom 17.04.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wegweisende Entscheidung für den Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, getroffen. Aber nicht nur das. Er hat auch klar gemacht, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, im rechtsfreien Raum alleine und ungeprüft darüber zu entscheiden, was ihrem Selbstbestimmungsrecht unterfällt.
Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.
Die Erzieherin Lisa Nicklas arbeitet im katholischen Kindergarten in Kleinschwarzenlohe. Nun droht ihr eine Kündigung, da sie ihre gleichgeschlechtliche Partnerin heiraten möchte.
Trotz mehrerer Finanzskandale genießt der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands, die Kirche, weiterhin erhebliche Sonderrechte. Das kann nicht nur teuer für den Steuerzahler werden, sondern verzerrt auch den Wettbewerb. Ist das noch gerechtfertigt?
Wer in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten möchte, von dem wird in aller Regel verlangt, Mitglied der Kirche zu sein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht in §9 zu Gunsten der Kirchen weitreichende Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot vor. Diese Ausnahmen stehen nun auf dem Prüfstand, nachdem sie das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt hat.
Am gestrigen Mittwoch wurde im saarländischen Ottweiler Geschichte geschrieben. Erstmals fand ein Streik in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft statt. Im Vorfeld wurde den Streikenden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht. Hintergrund des Streiks waren die Gespräche über einen Tarifvertrag für eine Entlastung der Beschäftigten, die einseitig vom Arbeitgeber abgebrochen wurden.
Zum kommenden Mittwoch ruft die Gewerkschaft ver.di zum Warnstreik in einer katholischen Klinik auf und begeht damit einen Tabubruch. Denn das kirchliche Arbeitsrecht sieht kein Streikrecht vor.
Der Landeshauptausschuss des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (KdöR) hielt am Sonntag in Ingolstadt seine Frühjahrssitzung ab. Neben organisatorischen Fragen stand auch das kirchliche Arbeitsrecht im besonderen Fokus der Vereinigung der Konfessionsfreien.
Seit Anfang 2017 gilt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen in Trägerschaft von Diakonie und evangelischer Kirche eine neue "Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" – kurz EKD-Loyalitätsrichtlinie genannt. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach über die neue Richtlinie mit Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne "GerDiA - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz".
In einem Antrag forderte die Trierer SPD-Fraktion die Beendigung der diskriminierenden Sonderrechte für kirchliche Einrichtungen. Der Stadtrat sprach sich schließlich für die Gewährleistung der vollen Arbeitnehmerrechte für alle aus.
Die kleine Stadt Lüdinghausen im katholischen Münsterland scheint sich zu einer Hochburg kritischer Geister zu entwickeln – Menschen, die nicht gewillt sind, kirchliche und religiöse Willkür hinzunehmen. Nach einem pensionierten Lehrer, der für ketzerische Sprüche auf seiner Heckscheibe nach dem so genannten Gotteslästerungsparagraphen verurteilt wurde, probt nun auch der Stadtrat den Widerstand gegen Habgier und Allmachtsgebaren der katholischen Kirche. Wahrscheinlich wird es nur eine kurze Probe.