KONSTANZ. (hpd) Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Kirchenrechts als nicht überraschend an. Nachdem zwar das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit anders geurteilt hatte, sei die Entscheidung der Karlsruher Richter zu erwarten gewesen.
KARLSRUHE. (hpd) Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz.
STEISSLINGEN. (hpd) Nun regen sich ein paar Parteipolitikerinnen und Parteipolitiker. Das Urteil des BVG zu einer sehr wichtigen Frage des kirchlichen Arbeitsrechts wirkt in der Tat skandalös. Aber es stützt sich, das müssen wir Karlsruhe lassen, auf das Grundgesetz. Und Aufregung bringt nichts. Die Italiener sagen piangere non vale, weinen ist nichts wert.
Nicht nur die Medien sind über das Gerichtsurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht erbost. Es melden sich auch die Laizistischen Linken und der Landesvorsitzende der Grünen in NRW zu Wort.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Kirchen weitgehende Rechte einräumt, ihren Arbeitnehmern fundamentale Grundrechte zu verwehren, scharf kritisiert.
BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.
TRIER. (hpd) Es mag ein großer Schritt für Stephan Ackermann gewesen sein. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ein kleiner. Der Trierer Bischof hat nun dafür plädiert, das kirchliche Arbeitsrecht für Wiederverheiratete und Homosexuelle noch in diesem Jahr zu lockern. Das grundsätzliche Problem bliebe jedoch bestehen: Es darf weiterhin religiös diskriminiert werden.
BERLIN. (hpd) Mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. 5 AZR 611/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus untersagt, ein Kopftuch zu tragen und damit das kirchliche Sonderarbeitsrecht bestätigt.
BERLIN. (hpd) Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Frauen beschäftigt nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Jüngst urteilte nun das Bundesarbeitsgericht kirchliche Einrichtungen seinen grundsätzlich berechtigt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen.