Weil er keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, darf der langjährige Mitarbeitervertreter Uwe Schenke nicht wieder zur Wahl antreten.
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Der ver.di-Blog "Streikrecht ist Grundrecht" berichtet, dass sich an den Warnsteiks in Esslingen und Stuttgart auch Beschäftigte der Diakonie beteiligten.
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Kaum hat der Stuttgarter Gemeinderat beschlossen, die kirchlichen Träger sollen die Einstellungs- und Beschäftigungskriterien der städtischen Einrichtungen erfüllen, verweigern die kirchlichen Wohlfahrtsverbände ihre Unterschrift über einen entsprechenden Rahmenvertrag für Ganztagsschulen.
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HANNOVER. (hpd) Ein neues Kapitel im kirchlichen Arbeitsrecht wurde am Mittwoch (12.03.) in Niedersachsen geschrieben: Die evangelische Kirche und das Diakonische Werk sowie ver.di und der Marburger Bund unterzeichneten eine Grundsatzvereinbarung für Verhandlungen über einen regulären Tarifvertrag.
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Säkulare Grüne
KASSEL. (hpd) Einstimmig hat die 4. Vollversammlung des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne in Kassel dafür votiert, das besondere Kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland abzuschaffen. Damit soll die Schlechterstellung der rund 1,2 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gegenüber den Beschäftigten in anderen karitativen und Bildungseinrichtungen beendet werden.
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Der ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrtverbände, Kirchen erstellte eine neue Broschüre zu gewerkschaftlicher Arbeit in kirchlichen Betrieben.
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Die Kirchenväter sollten besser aufpassen, dass sie mit ihrem Trompetengetöse nicht ihre eigenen Mauern einreißen.
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STUTTGART. (hpd): Der Stuttgarter Gemeinderat beschloss, die Verwaltung möge alle „freien Träger“ zu einem Gespräch über deren Einstellungs- und Beschäftigungskriterien einladen. Und zwar mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Kriterien erfüllt werden. Das dürfte für die kirchlichen Einrichtungen und ihre diskriminierenden Arbeitsrechte unangenehm werden, zumal gleichzeitig „eine einfache und transparente Fördersystematik“ erarbeitet werden soll.
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BERLIN. (hpd) Die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz - kurz: GerDiA – war ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommen die Organisatorinnen Vera Muth und Corinna Gekeler, die im Gespräch mit dem hpd Bilanz ziehen.
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BERLIN. (hpd) Am 19. Dezember hatte das Berliner Arbeitsgericht der konfessionslosen Klägerin aufgrund ihrer Bewerbungsablehnung Schadensersatz vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. zugesprochen. Dagegen hat das Diakonische Werk Berufung eingelegt. Was sagt die Klägerin dazu, was steht in dem bemerkenswerten Urteil und was meinen das Kirchenrechtliche Institut der EKD sowie das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) dazu?
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Warum, so fragt Ingrid Matthäus-Maier, gelten für Angestellte der Kirchen eigene Gesetze?
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Ein Gericht verurteilte das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadensersatz und zur Übernahme der Gerichtskosten.
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BERLIN. (hpd) Bis zum 31.12.2013 mussten die Caritas-Einrichtungen „Farbe bekennen“ und die Grundordnung in ihren Statuten übernehmen. „Katholisches Arbeitsrecht“ oder „nicht katholisch“ ist die Alternative – „ein bisschen katholisch“ geht demnach genauso wenig wie „ein bisschen schwanger“.
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BERLIN. (hpd) Im Oktober legte Dr. Kreß das Gutachten "Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten" im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vor. Bevor es demnächst in Buchform erscheinen wird, erläutert der Professor für Sozialethik und Systematische Theologie an der Universität Bonn hier seine Sicht auf die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Zusammenhang mit den Grundrechten.
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BERLIN. (hpd) Die (mangelnde) Kirchenmitgliedschaft stelle keinen gerechtfertigten Grund dar, die Bewerberin abzulehnen, urteilte das Berliner Arbeitsgericht gestern. Es gab der abgelehnten Bewerberin Recht, sprach ihr Schadensersatz zu und brummte die Prozesskosten dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. auf.
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