Das war ein Schlag ins Gesicht für alle Abtreibungsbefürworter: Nach monatelangem Tauziehen lehnte die argentinische Regierung eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Natürlich hatte die katholische Kirche dabei ein Wort mitzureden.
Rund 47 Prozent aller Frauen, die in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, wurden nicht dort geboren. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt hingegen nur etwa 19 Prozent. Zwar kann eine ungewollte Schwangerschaft jeder Frau passieren, aber Mitgrantinnen haben ein 2,5-mal größeres Risiko im Vergleich zu in Österreich geborenen Frauen. Dies ist das Ergebnis einer Patientinnenbefragung des Gynmed-Ambulatoriums.
Aus Protest gegen die weitere Verschleppung einer Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) und als praktische Hilfestellung für Frauen, die sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen, veröffentlicht die Humanistische Union ab sofort auf ihrer Webseite Kontaktdaten von ÄrztInnen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
Mit rund 101.200 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2017 ist die Anzahl an Abtreibungen in der Bundesrepublik um ca. 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Im vergangenen Herbst wurde eine Frauenärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Jetzt hat die Debatte um den Strafrechtsparagraphen den Bundestag erreicht.
Die Abgeordnete Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche die Politik in der Pflicht, Mediziner zu stärken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Die Stimmung hat sich tatsächlich verändert, viele Ärztinnen und Ärzte werden angefeindet, sie stehen quasi unter Generalverdacht." Dieser Entwicklung müsse entgegengetreten werden, forderte die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Frauenpolitik im Interview. Dazu gehöre auch die Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB).
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über die Abschaffung des Straftatbestands der "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) debattieren. Die Giordano-Bruno-Stiftung würde es sehr begrüßen, "wenn dieser alte, noch aus der Nazizeit stammende Paragraph fällt", sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon. "Doch diese Streichung allein würde die weltanschauliche Schieflage in der Gesetzgebung nicht beseitigen. Leider sind die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch in ihrer Gesamtheit weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich neutral. Es ist an der Zeit, sie grundlegend zu revidieren."
Selbstbestimmung gilt in der säkularen Szene als wichtiges Ziel und hoher Wert. Doch diese uneingeschränkt positive Bewertung wird in letzter Zeit vermehrt in Frage gestellt. Da die "Bruchstellen" dabei nicht wie erwartet verlaufen, hat sich die MIZ des Themas in einem Schwerpunkt angenommen.
Aus dem Wunsch nach Selbstverwirklichung ist in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker ein Druck zur Selbstoptimierung geworden. Ein bedenklicher gesellschaftlicher Prozess findet hpd-Kolumnistin Ursula Neumann.
Bedauern, Schulterzucken, so ist nun mal die Rechtslage? Ablehnung, Wut, "die da oben"? Versuchen wir, beides beiseite zu lassen und uns dem Auge des Sturms ein wenig analytisch zu nähern.
Ein Appell von Juristinnen und Juristen spricht sich für das Recht von Frauen aus, über legale Abtreibungsangebote von ÄrztInnen informiert zu werden. Dabei dürfen die ÄrztInnen nicht kriminalisiert werden.
Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) bekannte im Kloster Blaubeuren: "Ich bin ein Gegner der Abtreibung." Damit stellt er sich auch gegen Teile der eigenen Parteiführung, die die sexuelle Selbstbestimmung als Teil der linken Politik begreifen.
Das US-Abgeordnetenhaus hat eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Abtreibungsrechts verabschiedet. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch ab der 20. Schwangerschaftswoche unter Strafe gestellt werden, betroffene Frauen jedoch nicht strafrechtlich verfolgt werden. Damit konnten die Abtreibungsgegner in den USA einen wichtigen Teilsieg erringen. Allerdings dürfte das Gesetz im Senat scheitern.
Irland hat das restriktivste Abtreibungsgesetz in Europa. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch selbst nach einer Vergewaltigung verboten. Im vergangenen Jahr hat der UN-Menschenrechtsausschuss das irische Abtreibungsverbot als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen kritisiert. Nun hat die Regierung beschlossen, im kommenden Jahr einen Volksentscheid über die Lockerung der strengen Regeln durchzuführen.