Am Bundesgerichtshofurteil zugunsten der Suizidbegleitung von Dr. Turowski und Dr. Spittler gab es teils harsche öffentliche Kritik seitens ärztlicher Standesvertreter. Dr. Turowski widerspricht diesen in einem persönlichen Brief.
Wer bisher meinte, in der Schweiz sei hinsichtlich ärztlicher Suizidhilfe alles klar, sieht sich getäuscht. Die Ärztin Dr. Erika Preisig (61), Gründerin des dortigen Suizidhilfevereinigung Lifecircle / Eternal Spirit, der sich auch viele Deutsche angeschlossen haben, sah sich vor Gericht schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Urteil wurde vor wenigen Tagen verkündet.
Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt.
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klagen gegen den umstrittenen Suizidhilfeverbotsparagrafen 217 verhandelt. Einiges deutet nun darauf hin, dass die Richter ihn kippen könnten. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) würde dies sehr begrüßen.
Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Verlauf der zweitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auch nur annähernd entspricht, wird der sogenannte "Sterbehilfeverhinderungsparagraph" 217 StGB, der professionelle ("geschäftsmäßige") Freitodbegleitungen verbietet, gekippt werden. Darin sind sich die meisten Beobachter des Verfahrens einig.
Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon hat in der mündlichen Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB die ersatzlose Streichung des Paragraphen gefordert. Wir dokumentieren seine Stellungnahme im Originalwortlaut.
Am 16. und 17. April verhandelt das Bundesverfassungsgericht über etliche Beschwerden gegen den Suizidhilfeverbots-Paragrafen 217. Deutschlands bekanntester Suizidhelfer, der Arzt Uwe-Christian Arnold, kann daran nicht mehr teilnehmen.
In Karlsruhe beginnt heute die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB, der professionelle Freitodbegleitungen unter Strafe stellt. Der Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, der am vergangenen Freitag aufgrund seiner schweren Krebserkrankung selbstbestimmt aus dem Leben schied, formulierte noch am Vorabend seines Todes einen letzten, nachdrücklichen Appell an das Bundesverfassungsgericht.
Am gestrigen Freitag starb "Deutschlands bekanntester Sterbehelfer" Uwe-Christian Arnold in seiner Wohnung in Berlin. Noch am Abend vor seinem Tod versendete er eine Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, sein politisches Vermächtnis. Ein Nachruf von Michael Schmidt-Salomon.
So lautet die Titelstory der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Daneben wird die neue Patientenschutz- und Vorsorgemappe vorgestellt. Außerdem geht es um die Frage, wie man als Paar bis ins Alter glücklich zusammen sein kann.
Dignitas begrüßt den Beschluss des Nationalrates, welcher die Standesinitiative des Kantons Neuenburg "Bedingungen für die Suizidhilfe" diskussionslos verworfen hat. Mit der Ablehnung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hat den Neuenburger Vorstoß bereits im Sommer 2018 zurecht deutlich abgelehnt.
Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.
Das 70-jährige Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ist ein Anlass, Bilanz zu ziehen: Sind die Menschenrechte, wie sie die Deklaration fordert, umgesetzt – weltweit oder zumindest in den Staaten, die die Deklaration 1948 unterschrieben haben? Das ist längst nicht der Fall, auch in Deutschland nicht, betont Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Am vergangenen Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.
Sterbehilfe und Hilfe zur Selbsttötung für Patient*innen, die Qualen leiden und ihren Todeswunsch nachhaltig geäußert haben, wird in Spanien seit 1995 nicht mehr als Totschlag gewertet. Unterstützende Ärzt*innen werden nicht mehr mit Gefängnisstrafen bedroht. Doch nun, etwas über 20 Jahre später, ist die Zeit reif für den nächsten Schritt. Gesetzesentwürfe zu Euthanasie und zum Sterben in Würde sind vorbereitet. Während die restlichen Parteien das neue Euthanasie-Gesetz unterstützen, wird es von der christdemokratischen Partei Partido Polpular (PP) abgelehnt, die Ciudadanos-Partei knüpft ihre Zustimmung an Bedingungen.