Das Leben ist heilig, verkünden die Religionen. Der Hauptgrund aus Sicht der Geistlichen: Alles Leben stammt von Gott. Doch der moderne Mensch glaubt an Biologie und Medizin und nicht an religiöse Dogmen.
Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.
Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.
Edgar Dahl hat ein Plädoyer für den ärztlich assistierten Suizid verfasst. Das Buch ist nicht sehr umfangreich, aber voll mit Informationen und guten Argumenten. Uwe Lehnert hat es gelesen.
Der 2015 eingeführte "Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf" 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?
Am 9. Dezember 2019 strahlt Das Erste die Dokumentation "Sterbehilfe – Politiker blockieren, Patienten verzweifeln" aus. Geschildert wird unter anderem die Leidensgeschichte des 49-jährigen, an multipler Sklerose erkrankten Harald Mayer. Herr Mayer ist aus ärztlicher Sicht austherapiert, eine Besserung seiner Situation quasi ausgeschlossen, seine weitere körperliche Degeneration vorprogrammiert.
Erst am Montag sendete die ARD eine Reportage über verhinderte Sterbehilfe in Deutschland und das unsägliche Leid der Betroffenen. Insbesondere auch der offene Rechtsbruch, den Gesundheitsminister Spahn mit seiner Anordnung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beging, die Anträge Schwerstkranker entgegen höchstrichterlichem Beschluss, den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NaP) in "extremen Notlagen" zu verwehren, erregt die Menschen.
Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unterstützten Kläger leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung.
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) macht auf die nach wie vor unbefriedigende Lage zu Fragen des selbstbestimmten Sterbens in Deutschland aufmerksam. Die aktuelle Berichterstattung zum selbstbestimmten Tod der belgischen Spitzensportlerin Marieke Vervoort führt wieder einmal vor Augen, dass ein fundamentales Menschenrecht in Deutschland nicht gewährleistet ist. Anders als in Deutschland durfte die Schwerkranke in Belgien professionelle Sterbehilfe in Anspruch nehmen und in Würde aus dem Leben scheiden.
Die spanische Stiftung Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, kurz BBVA, hat in diesem Monat die Ergebnisse zu ihrer aktuellen Wertestudie veröffentlicht. Dabei wurden unter anderem politische Aktivitäten, religiöse Einstellungen und Akzeptanz von zum Beispiel Sterbehilfe oder Leihmutterschaft abgefragt.
Vergangenen Monat veröffentlichte das Christliche Medienmagazin "pro" ein Interview mit Thomas Sitte, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Palliativstiftung. In dem Artikel mit dem Titel "Niemand muss verrecken" warf er der "Sterbehilfe-Lobby" vor, gezielt Ängste zu schüren oder gar Lügen zu verbreiten. Dieter Birnbacher hat für den hpd eine Antwort verfasst.
In Berlin trafen wie jeden September "Lebensschützer" und Selbstbestimmungsaktivisten aufeinander. Der "Marsch für das Leben" kam diesmal jedoch nicht weit: Eine Sitzblockade des "What the Fuck"-Bündnisses zwang die Teilnehmer, ihre Route massiv zu verkürzen. Am gleichen Tag fanden außerdem zwei Demonstrationen statt, die eine Legalisierung von Abtreibungen forderten.
Am Bundesgerichtshofurteil zugunsten der Suizidbegleitung von Dr. Turowski und Dr. Spittler gab es teils harsche öffentliche Kritik seitens ärztlicher Standesvertreter. Dr. Turowski widerspricht diesen in einem persönlichen Brief.
Wer bisher meinte, in der Schweiz sei hinsichtlich ärztlicher Suizidhilfe alles klar, sieht sich getäuscht. Die Ärztin Dr. Erika Preisig (61), Gründerin des dortigen Suizidhilfevereinigung Lifecircle / Eternal Spirit, der sich auch viele Deutsche angeschlossen haben, sah sich vor Gericht schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Urteil wurde vor wenigen Tagen verkündet.