Sterbehilfe

"Eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe ist unnötig und unklug"

Der Zentralrat der Konfessionsfreien ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, kein neues Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt. Anlässlich der ersten Beratung am Freitag hat der Verband in "zehn Fragen und Antworten zur Suizidhilfe" dargelegt, dass keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht.

Wie weiter mit der Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Der Bund für Geistesfreiheit München lädt am 1. Juni 2022 um 19.00 Uhr zu einer Diskussionsrunde zum Thema Sterbehilfe in die Münchner Seidlvilla ein. Dort soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 kommentiert und seine Auswirkungen besprochen werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und jedem Menschen zu jeder Zeit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zugestanden.

Im Kanton Zürich muss in Alters- und Pflegeheimen Suizidhilfe zugelassen werden

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Am Montag, dem 23. Mai 2022, wurde darüber im Zürcher Kantonsrat debattiert und entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort Suizidhilfe in Anspruch nehmen können.

Im Wallis (CH)

Schweizer für Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. So unter anderem in Graubünden, Wallis und Zürich. Während sich die Parlamente mit dieser Frage schwertun, hat die Schweizer Bevölkerung eine klar befürwortende Meinung.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Suizidmittel sind weiterhin nicht risikofrei verschreibbar

Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.

Beratungspflicht im Zentrum

Wie sinnvoll ist die Etablierung von bundesweiten kostenfreien Beratungsstellen zur Suizidhilfe und welche Aufgabe sollen sie haben? Am 30. März diskutierten Expert*innen darüber auf Einladung von Bundestagsabgeordneten vor dem Hintergrund, dass eine Gesetzesverabschiedung für den Herbst avisiert ist.

Der Berliner Appell 2022

Mit einer vielbeachteten Pressekonferenz hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGINITAS-Deutschland sowie der Verein Sterbehilfe im Februar dieses Jahres von ihren praktischen Erfahrungen in der Umsetzung des Karlsruher Urteils zur Suizidhilfe berichtet. Dabei stellten die drei Organisationen einen gemeinsamen Forderungskatalog vor, der als "Berliner Appell 2022" zusammenfasst, was künftig in Politik und Gesellschaft noch getan werden sollte.

"Uns verbindet das humanistische Ideal eines selbstbestimmten Lebens einschließlich eines selbstgewählten Lebensendes"

Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.

"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein"

Der "Berliner Appell (2022): 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Dignitas Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung gemeinsam verabschiedet und gestern im Rahmen der Pressekonferenz "Zwei Jahre Karlsruher Urteil" im Haus der Bundespressekonferenz erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der hpd dokumentiert den Berliner Appell hier im Wortlaut.