Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Sterbehilfe statt. In zwei Abschnitten soll es um Sterbebegleitung und Suizidprävention gehen. 15 Sachverständige sind geladen – darunter ist jedoch niemand, der die Suizidhilfe kennt, wie sie aktuell in der Praxis stattfindet.
Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis "Selbstbestimmtes Sterben" einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.
Seit Jahrzehnten treffen sich die weltweit bestehenden Sterbehilfeorganisationen alle zwei Jahre zu einem Weltkongress, jedes Mal auf einem anderen Kontinent. Diesmal fand er vom 2. bis 5. November im kanadischen Toronto statt.
Einen einfachen und für jeden zugänglichen Weg für den assistierten Suizid fordert Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Sprecherin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) anlässlich des Welttags des Rechts auf Sterben am heutigen 2. November.
Das Wallis stimmt am 27. November über das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) ab. Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz engagiert sich für ein klares "Ja" an der Urne.
Die Zulassung von Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Der assistierte Suizid ist eine Freiheit und ein Recht, das vom Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt wird. Doch noch verwehren viele Alters- und Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, diese Freiheit in ihren Räumlichkeiten zu verwirklichen, wenn sie dies möchten. Die Organisation "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat hierzu einen klaren Standpunkt.
Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.
Am 22. September hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme mit dem Titel "Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen.
Es gibt sie – die Möglichkeit, erhobenen Hauptes und selbstbestimmt aus dem Leben zu treten, wenn man an diesem Punkt angekommen ist. Darüber informierten sich am vergangenen Wochenende 100 Besucher bei einer erstaunlich kurzweiligen und manchmal regelrecht lustigen Veranstaltung über ein ernstes Thema: Das selbstbestimmte Sterben.
Bereits in den ersten Tagen fand eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf noch gezeichnet werden.
Eine Frau, die ihrem schwer kranken Mann auf dessen Wunsch hin eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hat, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die BGH-Entscheidung, die am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Wenige Tage vor der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zu persönlichen Gesprächen aufgesucht. Sein Resümee: "Die Gespräche waren von einem offenen und konstruktiven Austausch gekennzeichnet und zeigten, dass es ungeachtet aller zu klärenden offenen Fragen Bundestagsabgeordnete gibt, die sich mit großem Engagement der Thematik der Suizidhilfe widmen."
Der Zentralrat der Konfessionsfreien ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, kein neues Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt. Anlässlich der ersten Beratung am Freitag hat der Verband in "zehn Fragen und Antworten zur Suizidhilfe" dargelegt, dass keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht.
Der Bund für Geistesfreiheit München lädt am 1. Juni 2022 um 19.00 Uhr zu einer Diskussionsrunde zum Thema Sterbehilfe in die Münchner Seidlvilla ein. Dort soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 kommentiert und seine Auswirkungen besprochen werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und jedem Menschen zu jeder Zeit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zugestanden.