Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.
Sowohl die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) als auch der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßen den aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe. Auch der geplante Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen trifft bei beiden Organisationen auf positiven Widerhall.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können.
Der international tätige Schweizer Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hält das in Frankreich geltende Verschreibungsverbot des Medikaments Natrium-Pentobarbital zur selbstbestimmten Lebensbeendigung für verfassungswidrig. Er beantragt beim Conseil d’État (Staatsrat) die Aufhebung dieses Verbots, damit in Frankreich lebende Personen künftig das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende in ihrem eigenen Land in Anspruch nehmen können.
Bereits im Jahr 2018 hatte das italienische Verfassungsgericht festgestellt, dass Sterbehilfe in manchen Fällen straffrei bleiben sollte und das Parlament Regeln festlegen solle. Bisher ist das noch nicht geschehen. Eine Petition mit bereits über 750.000 Stimmen soll daher zu einem Referendum zur Novellierung der Artikel im italienischen Strafgesetzbuch führen, welche bisher Sterbehilfe kriminalisierten. Die katholische Kirche zeigt sich besorgt und warnt vor einer neuen Eugenik.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.
Mit Redaktionsschluss vom Juli 2021 hat die Leopoldina einen Debattenbeitrag zu dem veröffentlicht, was sie eine "Neuregelung des assistierten Suizids" nennt. Empirische Daten, die eine verengende Regulierung der Selbstbestimmung nahelegen, geschweige denn rechtfertigen könnten, präsentiert sie darin keine. Dass sie sich mit Personenkreisen ausgetauscht hätte, die praktische Erfahrung mit Suizidhilfe haben, ist nicht ersichtlich. Eine Einschätzung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland).
Am Donnerstag vergangener Woche hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Diskussionspapier zur Neuregelung des assistierten Suizids veröffentlicht. Prominente Autoren waren an der Erstellung des Dokuments beteiligt, etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Horst Dreier oder Prof. Dr. Reinhard Merkel, der bis letztes Jahr Mitglied im Deutschen Ethikrat war und dem Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) angehört. Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und selbst Mitglied der Leopoldina, hat sich den Debattenbeitrag für den hpd angesehen.
Geht es nach kirchennahen ÖVP-Gruppierungen, soll nun ein Verfassungsgesetz verabschiedet werden, das die aktive Sterbehilfe unterbindet. Hier fürchtet die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), dass mit einem Verfassungsgesetz generell das Recht auf Sterbehilfe unterlaufen und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) pro Sterbehilfe durch die Hintertür ausgehebelt werden könnte.
Kurz nach Ostern debattierte der Bundestag über das Thema Suizidhilfe und deren mögliche Neuregelung. Es war eine Orientierungsdebatte ohne konkrete Abstimmung. Was von der Debatte zu halten ist, beleuchten ein Bericht und ein Kommentar in der aktuellen Ausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS).
Wer in England und Wales selbstbestimmt sterben möchte, muss aktuell noch in die Schweiz reisen. Doch das könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Die meisten Menschen im Vereinigten Königreich begrüßen die Erlaubnis begleiteten Sterbens für unheilbar kranke und leidende Personen. Dies spiegelt sich auch in der Politik wieder. Am Mittwoch stellte Baroness Molly Meacher einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe im House of Lords vor.
Von 40 Teilnehmern eines Dialogs über Sterbehilfe waren nur zwei deklarierte Vertreter der Pro-Sterbehilfe-Seite eingeladen worden: Der Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) Wolfgang Obermüller und ich als Vertreter der säkularen Humanisten vom Humanistischen Verband Österreich (HVÖ). Selbst der profilierte Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der das Urteil vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten hat, war nicht anwesend, ebenso wie profilierte Vertreter der Sterbehilfe-Befürworter aus dem Ausland, die wichtigsten Zeugen eines funktionierenden Sterbehilfesystems.
Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) in Hannover begrüßt den längst fälligen Entscheid des Ärztetages, in der Musterberufsordnung das Verbot der Mitwirkung von Ärzten am selbstbestimmten Sterben ihrer Patienten zu streichen. Er erwartet von den zuständigen Landesärztekammern, die das Suizidhilfeverbot seinerzeit übernommen hatten, dessen unverzügliche Beseitigung.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde in dieser Woche das grundsätzliche Verbot zur Hilfeleistung bei Selbsttötungen aus der Musterberufsordnung für Ärzte gestrichen. Zugleich mahnt die DGHS jedoch weitere Maßnahmen der Politik an.
Der Ärztetag hat gestern beschlossen, Paragraph 16 Satz 3 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer aufzuheben. Der Satz "Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" ist damit entfallen.