Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.
Der "Berliner Appell (2022): 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Dignitas Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung gemeinsam verabschiedet und gestern im Rahmen der Pressekonferenz "Zwei Jahre Karlsruher Urteil" im Haus der Bundespressekonferenz erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der hpd dokumentiert den Berliner Appell hier im Wortlaut.
"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein Sieben-Punkte-Papier zur Suizidhilferegelung an die Mitglieder des Bundestags versandt. Der HVD möchte auf der Grundlage seiner 30-jährigen praktischen und theoretischen Beschäftigung mit humaner Sterbehilfe dazu beitragen, dass die Abgeordneten die ihnen vorgelegten Entwürfe angemessen einschätzen können.
Zum Jahresbeginn wirft der Vereins Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2021 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. Auch 2022 will sich der Verein unvermindert für Suizidversuchsprävention sowie Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit am Lebensende, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge, einsetzen – in der Schweiz und international.
Vor zwei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB. Anlässlich dieses Jahrestags berichten die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am 21. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre praktischen Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland.
Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.
Schwerkranke haben auch laut aktuellem OVG-Urteil kein Anrecht darauf, das todbringende und bisher in Deutschland nicht verschreibungsfähige Suizidmedikament Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Erst eine gesetzliche Änderung im Betäubungsmittelrecht könne Abhilfe schaffen.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."
Am gestrigen Donnerstag hat eine Gruppe von Abgeordneten aller demokratischer Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. gbs-Vorstandssprecher Schmidt-Salomon bezeichnete den Entwurf zu einem neuen § 217 StGB als eine "besonders barbarische Form des staatlichen Paternalismus".
Eine Regelung der Suizidbeihilfe wird von vielen im Bundestag als nötig angesehen. Nunmehr ist ein Aufschlag mit dem schon seit 2021 bekannten, von der Union dominierten sogenannten "Spahn-Entwurf" gemacht worden.
Mit einem sichtbaren Zeichen, der Formierung des Satzes "Mein Ende gehört mir", appellierten Mitglieder und Freunde der DGHS im November an die neue Ampel-Koalition, bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe Augenmaß walten zu lassen. Fotos und ein Bericht erzählen in der aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" von dieser Kundgebung.
Ärzten und Ärtztinnen des Vertrauens kommt eine Schlüsselrolle als Suizidhelfer zu, doch sie hadern und sind sehr zögerlich. Noch kann es wie im hier geschildert im Fall von Dr. T. zum Polizeieinsatz mit Einweisung seiner Patientin in die Psychiatrie kommen. Wie kann der Verunsicherung entgegengewirkt werden? Welche Alternativen bieten die Sterbehilfeorganisationen?
Ein(e) künftige Minister(in) für Gesundheit sollte den "Spahn-Erlass" an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Herausgabe des Sterbemedikaments Natriumpentobarbital (NaP) an Suizidwillige zu blockieren, sofort aufheben.
Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.