Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.
Am 21. April debattierte der Deutsche Bundestag zwei Stunden lang über Suizidhilfe. 38 Abgeordneten standen jeweils drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Es ist immer positiv und interessant, wenn Volksvertreter:innen ihre persönlichen Einstellungen, Erfahrungen und auch Werte offenlegen und austauschen. Zu kritisieren an dieser Debatte ist allerdings, dass es eben nicht nur um einen kollegialen Gedankenaustausch ging, sondern dass die Debatte im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe erfolgte.
Vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 (Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe) für nichtig erklärt, jedoch gibt es nach wie vor Regelungsbedarf. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt daher die heutige Bundestagsdebatte zum Thema und appelliert an die Abgeordneten, den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung ernst zu nehmen.
Die Suizidhilfe generell als potenzielle Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist unnötig und diskriminierend.
Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.
Am 18. März hat sich im spanischen Kongress eine Mehrheit von 202 Abgeordneten gegen 141 durchgesetzt und die Legalisierung der Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Gegen den Widerstand der katholischen Kirche und konservativer Parteien soll das neue, von der sozialistischen Arbeiterpartei und weiteren kleinen Parteien unterstützte Gesetz in einigen Monaten in Kraft treten.
Es ist – das sei vorausgeschickt – kein schlechter Witz: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert "Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe". Haben die Verfasser der entsprechenden Erklärung zu viele schlechte Filme gesehen?
Sterbehilfe ist in Peru verboten. Nun jedoch hat das peruanische Verfassungsgericht entschieden, dass der Wunsch nach einem Sterben in Würde zu respektieren sei und sich das Gesundheitsministerium und die Sozialversicherung zu fügen haben.
Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben zu verfügen und dafür auch Hilfe anzunehmen, sofern sie angeboten wird.
Seit einiger Zeit wird immer konkreter diskutiert, wie die Suizidhilfe geregelt werden kann. Jens Spahn ist bei diesem Thema ein Meister der Verzögerungstaktik, Missachtung von Gerichtsurteilen und Hinterzimmerpolitik. Eine aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt nun, dass der Gesundheitsminister klammheimlich bereits einen hausinternen Entwurf erarbeitet hat.
Unlängst schienen die Kirchenrepräsentanten Reiner Anselm, Isolde Karle, und Ulrich Lilie sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für eine Öffnung kirchlicher Einrichtungen gegenüber Suizidassistenz auszusprechen. Das wäre erfreulich gewesen. Wenn sie sich am Ende nicht in einen Widerspruch begeben hätten: Den Entzug der Grundlage geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe anzumahnen, gleich nachdem sie doch zuvor gerade für die geschäftsmäßige Organisierung selbiger durch kirchennahe Organisationen plädiert hatten. Das passt nicht zusammen. Eine Analyse.
Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Ende Januar wurden von den Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) beziehungsweise von Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Letzterer versteht sich nur als Diskussionsgrundlage für die spätere Erstellung eines Gesetzes. Beide Vorschläge haben eine für Gesetze untypische Länge und werfen die Frage auf: Warum will man für Deutschland das Rad neu erfinden?
Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.