Das Kirchensteuersystem ist verfassungswidrig

BERLIN. (hvd/hpd) Der Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) bekräftigt Forderung nach Abschaffung des Einzugs kirchlicher Mitgliedsbeiträge durch staatliche Behörden. Grund für diese Forderung ist der jüngst bekanntgewordene Fall eines Franzosen, der in Berlin Kirchensteuern entrichten musste.

"Das deutsche Kirchensteuersystem muss endlich abgeschafft werden. Es widerspricht zutiefst dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Religion, dass die christlichen Kirchen in der Bundesrepublik ihre Mitgliedsbeiträge mit staatlicher Hilfe erheben können." Das sagte am Mittwochvormittag der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, in Berlin anlässlich eines neu bekannt gewordenen Falls von eklatantem Missbrauch des existierenden Kirchensteuersystems.

In dem aktuellen Fall hatte das Erzbistum Berlin dem in Berlin lebenden Thomas B., einem in Frankreich geborenen Arbeitnehmer, einen mittleren dreistelligen Betrag als Kirchensteuer vom Lohn abziehen lassen. Zur Begründung verwies das Erzbistum darauf, dass der Betroffene in einem französischen Taufregister registriert ist und seinen amtlichen Kirchenaustritt, der in Frankreich aufgrund der radikal laizistischen Verfassung unmöglich ist, nicht nachweisen kann. Bekannt wurde in dem Zusammenhang ferner, dass das Erzbistum auch über Ländergrenzen hinweg die Konfession von zugezogenen Einwohnern zu ermitteln versucht. Mit inakzeptablen Konsequenzen, wie der neue Fall zeigt, denn Thomas B. hatte bei seiner Anmeldung beim Bürgeramt unmissverständlich erklärt, Atheist zu sein und nicht der katholischen Kirche anzugehören. Diese Haltung bestätigte er ebenfalls in einem später durch das Erzbistum zugesandten Fragebogen, die anschließend trotzdem Kirchensteuer einziehen ließ.

HVD-Logo

Mit ihrem Vorgehen in Berlin habe die katholische Kirche erneut deutlich gemacht, dass es ihr oft mehr um Geld als um Menschen ginge, kritisierte Wolf. Das Vorgehen bezeichnete er mit Verweis auf die offenkundig nichtreligiöse Identität des Betroffenen sowie das riesige Vermögen der Kirche in Deutschland als "weiteren scheußlichen Vorgang", der zu Recht große Empörung ausgelöst hat. Das im internationalen Vergleich einzigartige Kirchensteuersystem in Deutschland sei zudem nicht nur aus prinzipiellen Gründen abzulehnen, da es dem Grundsatz der Trennung zwischen Staat und Religion widerspreche, sondern auch dem Menschenrecht, seine religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen nicht preisgeben zu müssen.

"Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten gewachsenen religiösen und weltanschaulichen Pluralität ist es unserer Auffassung nach sogar verfassungswidrig. Denn es privilegiert die Kirchen gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die keine Strukturen wie die christlichen Religionsgemeinschaften kennen, in einer Form, bei der nur die Abschaffung des traditionellen Kirchensteuersystems die von unserem Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung zwischen allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herstellen kann. Die Kirchen sollten ihre Mitgliedsbeiträge auf die gleiche Weise einziehen wie andere Religionsgemeinschaften und weltliche Organisationen und Vereine in Deutschland", so Wolf.

Die Umstellung auf eine von den Kirchen vollständig selbstverwaltete Mitgliedsbeitragserhebung würde ferner ein erster Schritt zum Abbau der existierenden Benachteiligung von konfessionsfreien und andersgläubigen Arbeitnehmern im Gesundheits-, Kultur-, Sozial- und Bildungswesen sein, unterstrich Wolf. Diese können bislang aufgrund der Privilegierung der Kirchen im Arbeitsrecht und in Verbindung mit dem Kirchensteuersystem, welches die Grundlage für die amtliche Registrierung der Konfession aller Einwohner der Bundesrepublik bildet, ohne plausible Gründe als Bewerber benachteiligt und ausgeschlossen werden.

Frieder Otto Wolf bekräftigte auch die Ablehnung der Erhebung von Gebühren durch die Behörden, die bei einem Austritt aus einer der Kirchen anfallen und je nach Bundesland bis zu 60 Euro betragen können. In einem säkularen Staat müsse die Austrittserklärung gegenüber der jeweiligen Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ausreichen und dürfe weder mit Behördengängen noch Gebühren verbunden sein, betonte Wolf. "Das hier derzeit herrschende System ist schlicht ein fortgeschleppter Skandal", sagte er.

 


Pressemitteilung des HVD vom 18. Februar 2015

 

Kommentare (7)

Horst Herrmann (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 10:37

Das Problem hat mich mein Leben lang begleitet, getan hat sich nichts. Ich habe schon 1972 eine Alternative zu dem gerade auch von Hitler anerkannten und geförderten Kirchensteuersystem entwickelt. Mein Modell einer so genannten Mandatssteuer war für Deutschland gedacht, hat aber hierzulande wenig Chancen auf Verwirklichung. Dagegen haben es vier Staaten übernommen, und so ist "meine" Mandatssteuer innerhalb Europas weitaus erfolgreicher als die längst überholte Kirchensteuer.

Unechter Pole (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 23:28

Antwort auf von Horst Herrmann (nicht überprüft)

Eine Mandatsteuer zahlen zu müssen, wäre für einen freiheitlich denkenden Humanisten eine Strafsteuer für Nichtmitgliedschaft in einer Kirche. Wenn alternativ zu Kirchen nur die Finanzierung einer Universität, Bibliothek etc., also Institutionen, die auch Kirchenmitgliedern zu Gute kommen, zur Verfügung stünde, würde das zu einer Ungleichheit führen: ein Humanist würde die Kirchenmitglieder damit quersubventionieren. Und wieso darf er das Geld nicht für seine "Religionszwecke" verwenden, in ein wenig Lebenslust, z.B. vielleicht ein gutes Wein oder Museumseintrittskarte? Sondern muss er sein Geld in ein Fressnapf werfen, aus dem sich die Katholiken und Protestanten genauso bedienen, während ihr Geld in den Töpfen "nur für Katholiken" und "nur für Protestanten" landet? Nein, denke schön für solche Steuer!

Thomas (nicht überprüft)

Fr. 20 Feb 2015 - 10:14

Antwort auf von Horst Herrmann (nicht überprüft)

Ich finde die Grund-Idee der Mandatssteuer (ohne das ich das Konzept komplett durchdrungen hätte) gar nicht mal so schlecht, weil es ein direktere Form der Demokratie wäre. Derjenige, der das Geld gibt, darf bestimmen wofür es verwendet werden soll. Man hätte sie dann allerdings einführen müssen, als noch fast alle Bürger Kirchensteuern gezahlt haben. Dann hätte man das als neu gewonnene Wahlmöglichkeit ohne zusätzlich finanzielle Belastung empfunden. Nachdem mittlerweile ja sehr viele Menschen gar keine Kirchensteuer mehr zahlen, würde das in der Tat wie der „Falsche Pole“ schreibt als Heiden-Strafsteuer wahrgenommen.
Die Vorstellung, dass die potenziellen Steuer-Empfänger untereinander im Wettbewerb stehen und daher sagen und nachweisen müssten, wofür sie das Geld verwenden, hat durchaus Charme. Auch heute noch sind viele Menschen ja nur deshalb nicht aus der Kirche ausgetreten, weil sie irrtümlich glauben, aus ihren Kirchensteuern würden Krankhäuser und Pflegeheime gebaut. Die Kirchen haben kein Interesse, diesen Irrtum aufzuklären und schweigen einfach. In einer Wettbewerbssituation müssten die Kirchen schon aktiv lügen…
Mich würde aber interessieren, wie es bei der Mandatssteuer um die Wahlfreiheit der Kirchenmitglieder bestellt wäre. Könnte ein Katholik seine Mandatssteuer dann auch z. B. der Universität vermachen oder wäre er verpflichtet die Kirche zu finanzieren?
Ich könnte mir vorstellen, dass eine echte Wahlfreiheit (auch für die Kirchenmitglieder) dazu führen würde, dass die Kirchen a) weniger Geld aber b) mehr Mitglieder hätten. a) Weil Nicht-Kirchenmitglieder kaum ihr Geld der Kirche geben, jedoch Kirchenmitglieder durchaus auch andere Zwecke direkt fördern würden. b) Weil kein Anreiz mehr da wäre, aus finanziellen Gründen aus der Kirche austreten. Man zahlt ja auf jeden Fall.

Um sich mit dem "charmanten" Vorschlag der Mandatssteuer vertraut zu machen, empfehle ich, nicht zu spekulieren, sondern sich beispielsweise auf athpedia über die Grundzüge dieser Alternative zu informieren. Wie gesagt, hat mein Vorschlag in Deutschland kaum eine Chance, zumal ich das Problem einer "Strafsteuer für Heiden" durchaus sehe. Aber gesamteuropäisch sieht es anders aus. Vielleicht findet sich mit der Zeit eine europäische Lösung. Hauptsache, die Deutschen lassen sich endlich aufwecken und beseitigen das gesamte Geflecht an klerikalen Privilegien, zu dem eben auch die Form der Kirchenfinanzierung durch eine verfassungswidrige Kirchensteuer gehört. Es wäre längst an der Zeit, in diesem Zusammenhang auch das so genannte Reichskonkordat zu beseitigen, den letzten faschistischen Vertrag, den es noch gibt - und der die Kirchensteuer bekräftigt. Italien und Spanien haben es uns vorgemacht - sie haben die Konkordate mit Mussolini und Franco aufgegeben - und unter Anderem die Mandatssteuer eingeführt. Was hält eigentlich Deutschland davon ab, das Hitlerkonkordat von 1933 dranzugeben? Es ist und bleibt ein Schandvertrag, doch wer kümmert sich darum?

Nicht ganz nebenbei; Der Grundgedanke der Mandatssteuer, die direktere Demokratie, auf die "Thomas" mit Recht verweist, hat dazu geführt, beispielsweise auch in Sachen Parteienfinanzierung an eine künftige Mandatssteuer zu denken.

Thomas (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 10:58

Die staatliche Neutralität wird auch dadurch verletzt, dass die Kirchensteuer, die ja eigentlich nur ein Mitgliedsbeitrag ohne Gegenleistungsanspruch ist, direkt von Gehalt abgezogen und durch den Arbeitsgeber abgeführt wird. Hierdurch wird vom Staat sichergestellt, dass der Kirchenbeitrag unabhängig vom „Kontostand“ des Mitglieds immer bezahlt ist, während Mitgliedsbeiträge zu anderen Vereinigungen ggf. durch diese nachgefordert und gemahnt werden müssen. Der Staat stellt damit die Ansprüche der steuererhebenden Kirchen über die Ansprüche anderer Vereinigungen, die keine Steuer erheben können oder wollen oder diese selber eintreiben. Wenn jemand Mitglied in mehreren Vereinigungen ist, wird das Bedürfnis der Kirche vom Amts wegen zuerst befriedigt. Beitragsrückstände können dann nur bei den anderen entstehen. Ich glaube nicht, dass einem neutralen Staat diese Priorisierung zusteht.

Mir gegenüber hat ein Vertreter der katholischen Kirche erklärt, mit der Taufe sei ich unwideruflich mit der Kirche verbunden, unabhängig eines erklärten Kirchenaustritts. Meine Frage, wie ich "enttauft" werden könne, wusste er keine Antwort. Als ich fragte, ob ich erst auf den Altar urinieren oder eine so genannte geweihte Hostie mit einem rostigen Nagel an die Kirchentür nageln, um so die Kirche zu entweihen (dann muss der Bischoff anrücken) meinte er, ich könne mich als enttauft betrachten.

Mark T. (nicht überprüft)

Sa. 20 Jun 2015 - 19:43

Antwort auf von Jürgen (nicht überprüft)

Der Kirchenvertreter hat die Bibel nicht gelesen. In Deu 23.3 steht, dass ein Bastard bis zur 10. Generation nie ins Reich eingehen wird. Ich bin unehelich, meine Nachkommen
sind demnach bis zu 10 Generationen exkommuniziert, zahlen aber Kirchensteuer.
Dann wurde ich nach kath. Ehe geschieden, exkommuniziert, der Gerichtsvollzieher holte die Kirchensteuer und meine neue Ehefrau ist ebenso ex. Der Pfarrer hat der sehr gläubigen Frau im Rollstuhl versagt, wenigstens die Ringe zu segnen. Unehelich geboren wird in der Kirche bestraft, nach Art. 6 (5)GG ist das verfassungswidrig. Ich habe ein ganze Seite von Lügen der Kirche. So zeugen z. B. Pfarrer auch bis zu vier Kinder, alles Bastarde, die anonym alimentiert werden.

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