Humanistischer Verband Deutschland (HVD)

Bundestag fordert Bericht zur Lage der Religions- und Glaubensfreiheit weltweit

BERLIN. (hpd/hvd) Bis zum 30. Juni 2016 soll die Bundesregierung einen Bericht zur Lage der Religions- und Glaubensfreiheit in den Staaten weltweit vorlegen. Einem entsprechenden Antrag haben am Donnerstagabend alle Fraktionen im Deutschen Bundestag zugestimmt. Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) begrüßt die Berücksichtigung nichtreligiöser Weltanschauungen sowie der Freiheit, keinen religiösen Glauben zu haben oder zu bekennen.

In der Begründung des Antrages (Drs. 18/5206) hieß es, der "Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit ist für alle staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland von höchstem Belang". Zukünftig soll daher die Bundesregierung einen eigenständigen Bericht über den Stand der Religion- und Glaubensfreiheit weltweit herausgeben. Ein Vorbild dafür bilde der jährliche Bericht des US-Außenministeriums zur internationalen Religionsfreiheit, so der Antrag.

Weiter hieß es in der Begründung des Antrags, die Basis des Menschenrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit sei die religiös weltanschauliche Neutralität der Staaten und sie diene Individuen als Freiheits- und Abwehrrecht gegenüber der staatlichen Gewalt.

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Die Staaten seien stets verpflichtet, "allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als unparteiischer Verwalter neutral gegenüberzustehen und gleichzeitig den Schutz der Religionsfreiheit zu gewährleisten." Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit sei auch als Teil der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen weltweit zu achten. "Täglich werden dennoch Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung bedrängt, gesellschaftlich diskriminiert und leiden unter massiven staatlichen Repressionen. Deren Erscheinungsformen reichen von gesellschaftlichem Ausschluss über Erniedrigungen, Beleidigungen und Misshandlungen bis hin zu offener und gewaltsamer Verfolgung und Todesstrafe. Betroffen sind Anhängerinnen und Anhänger jeglicher Glaubensrichtungen sowie Menschen, die sich zu keinerlei Glauben bekennen", so der Antrag.

Festgestellt wurde darin ferner, dass ebenso wie die individuelle und die kollektive Religionsfreiheit die Freiheit geschützt ist, "keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen oder danach zu leben. Diese negative Religionsfreiheit ist ebenfalls Teil der menschenrechtlich und grundgesetzlich geschützten Religions- und Glaubensfreiheit."

Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, hat den Beschluss des Bundestages begrüßt. Der Bericht greife nicht nur ein wichtiges Thema auf, so Wolf. Die künftige Herausgabe des Berichts mache auch Hoffnung, dass sich dadurch ein besseres Bewusstsein für die fast weltweit schwierige und nicht selten schlechte Menschenrechtssituation in diesem Bereich entwickeln werde.

"Damit verbinde ich aber auch die Erwartung einer Qualifikation der politischen Debatten über die Situation in Deutschland", sagte Wolf weiter. Denn auch in der Bundesrepublik sehe er noch eine Reihe erheblicher Defizite, die der öffentlichen Aufmerksamkeit und politischer Lösungen bedürfen. Zuversichtlich stimme ihn, dass es nun in den Formulierungen des Auftrags an die Bundesregierung gelungen ist, die Existenz nichtreligiöser Individuen sowie von Weltanschauungen und Weltanschauungsgemeinschaften ohne religiöse Grundlage und die negative Religionsfreiheit gleichberechtigt miteinzubeziehen.

"In Bezug auf die Situation nichtreligiöser Menschen in der Bundesrepublik und anderen Ländern besitzen wir aufgrund unserer eigenen Arbeit bereits eine umfassende Expertise. Diese wollen wir daher gern in die Vorbereitungen des Berichts der Bundesregierung miteinbringen", sagte Wolf dazu am Freitag in Berlin.


Pressemitteilung des HVD vom 03.07.2015