In Costa Rica ist Abtreibung verboten. Ende letzten Jahres wurde jedoch ein Handlungsprotokoll zur einzigen Ausnahme von diesem Verbot, nämlich dann, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist, vom Präsidenten unterzeichnet. Da die hauptsächlich von Schwangerschaften Betroffenen natürlich zölibatär lebende Männer jenseits der 50 sind, hat sich die Bischofskonferenz an das Gesundheitsministerium und die Medien des Landes gewandt, um Einblick in das Protokoll zu erhalten.
Vier Jahre lang hatten Expert*innen der Sozialversicherung Costa Ricas, Caja Costarricense de Seguro Social (CCSS), ein Protokoll ausgearbeitet, nach dem Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist. Das Protokoll bezieht sich auf Paragraf 121 des Strafgesetzbuches, welcher seit 1970 die medizinisch notwendige Abtreibung erlaubt. Im Dezember war es bereits von Präsident Carlos Alvarado Quesada unterzeichnet und schließlich an das Gesundheitsministerium zur Freigabe weitergegeben worden.
Obwohl sich noch etwa die Hälfte der Costa Ricaner*innen als katholisch bezeichnen, war die katholische Kirche bei Erstellung des Protokolls nicht eingebunden worden. Dabei betreffen gesundheitsgefährdende oder ungewollte Schwangerschaften wohl gerade die Bevölkerungsgruppe der katholischen Bischöfe besonders.
José Rafael Quirós, Präsident des costaricanischen Bischofskonferenz, sieht die katholische Kirche als Instanz in Fragen der Menschenrechte und der Transparenz und empörte sich daher, dass neun Tage lang keine Antwort auf seine Forderung auf Einsicht in das Dokument, welche er an das Gesundheitsministerium gestellt hatte, kam.
In Anbetracht der Missbrauchsfälle weltweit, die wenn nicht vertuscht, so doch oftmals bei der Aufarbeitung blockiert wurden und weiterhin werden, mag der Wunsch nach Transparenz und die Berufung auf Menschenrechte verwundern.
Ähnlich verwundern mag Menschen, die nicht katholisch genug sind, um dies einfach hinzunehmen, die Erklärung, man wolle Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tode beider Personen schützen. Da das Wohl und die Rechte von Frauen im bischöflichen Club eher eine untergeordnete Rolle spielen, fragt sich, welche Person die älteren Herren – neben dem Fötus – wohl noch meinen.
2 Kommentare
Kommentare
Klaus Bernd am Permanenter Link
"bis zum natürlichen Tode"
Kathi am Permanenter Link
Die Doppelmoral und Scheinheiligkeit der Katholen Kirche ist nicht zu überbieten. Selbst intransparent sein und Transparenz fordern, aber nur wenn es eigennützige Interessen betrifft. Mit welchem Recht???