Die Facetten des Laizismus

kirchenrepublik_bild.jpg

Cover des Buches "Kirchenrepublik Deutschland" von Carsten Frerk
"Kirchenrepublik Deutschland"

Was genau unter der Trennung von Staat und Religion zu verstehen und warum diese so ungemein wichtig ist, ist vielen Menschen nicht ganz klar. Folgende Übersicht soll dabei Abhilfe schaffen. Laizismus reicht de facto nämlich tief in ganz unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und in entsprechende Institutionen hinein. Eine Einordnung von Constantin Huber.

Unter der Säkularisierung, also der Verweltlichung der Gesellschaft, können sich viele Menschen etwas Konkretes vorstellen. Etwa die Emanzipation von religiösen Vorstellungen über die Ehe oder wie das Sexualleben aussehen soll. Auch das eigene psychische Wohl nicht länger von den Äußerungen klerikaler Autoritäten abhängig zu machen oder aber an religiösen Feiertagen nicht mehr in die Kirche zu gehen, kommt einem dabei in den Sinn.

Hingegen fällt es einigen schwer, den Begriff des Laizismus, also der Trennung von Staat und Religion, genauer zu umreißen. Dabei stellen sich die beiden Fragen: Warum ist Laizismus überhaupt sinnvoll? Und haben wir diesen in Deutschland nicht schon längst erreicht? Mit dem Versuch einer nicht immer ganz trennscharfen Abgrenzung gelingt dennoch eine Beantwortung.

Staatliche Ebene

Viele Verbote, gemeinhin auch Gesetze genannt, sind für das gesellschaftliche Zusammenleben essenziell. Manche davon bilden überhaupt erst die Grundlage unserer Freiheiten. Einige können einer zeitgemäßen Überprüfung allerdings nicht mehr standhalten. Dazu gehört etwa das religiös begründete Verbot, an manchen Tagen bestimmte Filme zu zeigen. So darf etwa der religionskritische Film "Das Leben des Brian", aber auch eine Reihe von völlig harmlosen Kinderfilmen wie etwa "Heidi" zu Ostern nicht öffentlich gezeigt werden, da diese geeignet seien, das "religiös sittliche Empfinden an stillen christlichen Feiertagen zu verletzen". Hinzu kommen Einschränkungen von Theatervorführungen, des Besuchs einer Oper, Tanzverbote sowie Verbote von Wohnungsumzügen oder Sportveranstaltungen. In einigen Regionen gibt es an bestimmten Tagen sogar ein Verbot von Wochenmärkten, gewerblichen Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, Flohmärkten, des Besuchs einer Spielhalle, lauter Musik in Kneipen, Zirkusaufführungen oder Volksfesten.

Allgemein ist die staatliche Festlegung auf religiöse Feiertage einer bestimmten Religion, statt etwa jedem Menschen ein bestimmtes Kontingent an freien Tagen zur freien Verfügung zu stellen, ziemlich antiquiert. Religionsfreie Menschen oder aber Mitglieder von Glaubensgemeinschaften abseits des Christentums werden hier systematisch und völlig ohne Not benachteiligt. Auch das Vorhandensein religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen oder aber einseitig christliches Begleitprogramm bei staatlichen Gedenkfeiern wirkt auf viele religionsfreie Menschen und die Anhänger:innen anderer Religionen befremdlich – zumal die Finanzierung davon aus öffentlicher Hand erfolgt.

Religiöse Vertreter:innen besitzen bei der Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Sender enormes Mitspracherecht. Durch entsprechende Verträge sind letztere dazu verpflichtet, konfessionsgebundene Verkündigungssendungen wie etwa "Das Wort zum Sonntag" auszustrahlen. Außerdem sitzen einige Menschen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Kirche in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender oder dem Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt. Bislang gibt es staatlicherseits kaum Bemühungen, hier einen Veränderungsprozess einzuleiten.

Auch im Gesundheitswesen, etwa in Ethikräten, sind religiöse Vertreter:innen im Hinblick auf die tatsächliche weltanschauliche Verteilung in der Gesellschaft deutlich überrepräsentiert und geben maßgeblich den Ton mit an. Das führt etwa bei Themen wie der Sterbehilfe oder Schwangerschaftsabbrüchen häufig dazu, dass deutlich andere Entscheidungen getroffen werden als sie etwa die Mehrheit der Bevölkerung oder ein:e dezidiert humanistische:r Vertreter:in treffen würde.

Rechtliche Ebene

Im Grundgesetz und in vielen Landesverfassungen gibt es noch immer einen Gottesbezug. Dabei wird von Kritiker:innen moniert, dass dieser die weltanschauliche Neutralität des Staates gefährdet. Außerdem gibt es eine Fülle von Sonderrechten für religiöse Gruppierungen. Zu nennen ist dabei etwa das Sonderarbeitsrecht, der sogenannte "Dritte Weg". Im Grundgesetz wird den Kirchen das Recht auf Selbstorganisation gewährt, welches auch den Bereich der Arbeit umfasst. Dass dadurch in den Einrichtungen, die sich etwa in der Trägerschaft von Caritas oder Diakonie befinden, häufig Lohndumping betrieben oder das Streikrecht verwehrt wird, sind zwei fatale Folgen, die nicht nur den Gewerkschaften immer wieder sauer aufstoßen. Erst vor kurzem hat der Dritte Weg wieder dazu geführt, dass ein von Ver.di und dem Arbeitgeberverband in der Pflegebranche ausgehandelter, flächendeckender Tarifvertrag für die Altenpflege letztendlich doch scheiterte. Einzig und allein, weil sich die Caritas querstellte, sind etwa die Löhne für viele Beschäftigte nicht wie vorgesehen um bis zu 25 Prozent gestiegen. Im Jahr 2021 wird den Kirchen noch immer derart viel Macht über das Arbeitsleben gewährt, auch von kirchenfernen Menschen.

Daher verwundert es nicht sonderlich, dass es in Deutschland auch heute noch eine christliche Paralleljustiz gibt. Vor allem deshalb ist es dem Kirchenpersonal so einfach gefallen, die nun reihenweise ans Tageslicht kommenden Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg zu vertuschen. Während sich Straftäter:innen vor weltlichen Gerichten verantworten müssen und in der Regel eine zeitgemäße, gerechte Strafe erhalten, sind nach religiösen Moralvorstellungen auch äußerst milde Urteile bei abscheulichen Taten in ihren eigenen Scheingerichten möglich. Einige der religiösen Kinderschänder:innen wurden etwa nicht aus dem Dienst entlassen und angezeigt, sondern schlicht in eine andere Gemeinde "straf"-versetzt. Häufig sogar, ohne den Menschen vor Ort mitzuteilen, um welch fragwürdige Person es sich dabei handelt. Viele Geistliche haben über lange Zeit versucht, die Missbrauchsfälle zu relativieren, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben und die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer zu untergraben. Wie verschoben hier der moralische Kompass ist, zeigt sich auch am jüngsten Kirchenskandal rund um Erzbischof Rainer Maria Woelki, welcher außerehelichen Sex für eine "schlimme Sünde" hält, während sein Vorgänger Kardinal Joachim Meisner das Sammelsurium von Schriftstücken, in welchem er die Missbrauchsfälle seiner Kolleg:innen festhielt, nur mit "Brüder im Nebel" überschrieb.

Zwei weitere Relikte sind etwa der sogenannte Blasphemieparagraf (166 StGB) oder die gewährte Möglichkeit zum Schächten von Tieren (Paragraf 4a (2) TierSchG). Gemäß ersterem können sich religiöse Fundamentalist:innen bereits bei Religionskritik oder aber schulischer Aufklärung über den religiösen Glauben als in ihren Gefühlen verletzt einstufen und damit im Einklang mit geltendem Recht Religionskritiker:innen und Aufklärer:innen zu Straftäter:innen verklären. Gemäß letzterem ist das Töten von Tieren ohne Betäubung möglich, weil diese Form der besonders leidvollen Tötung von Lebewesen von manchen Religionsgemeinschaften als sittlich eingestuft wird. Laut europäischem Gerichtshof dürfen EU-Staaten das Schächten zwar verbieten, noch scheint ein solches Verbot – wie es eine Reihe von Tierschutzorganisationen fordern – in Deutschland allerdings in weiter Ferne.

Finanzielle Ebene

Die Verquickung von Staat und Religion wird auch durch einen Blick auf finanzielle Abhängigkeiten deutlich. Noch immer werden kirchliche Würdenträger:innen wie etwa Kardinäle, Bischöfe, Priester, Vikare und Domkapitulare nicht aus dem üppigen Haushalt der Kirchen bezahlt, sondern vom Staat, also der gesamten Gesellschaft. Selbiges gilt für die Ausbildung von Religionslehrer:innen. Der konfessionsgebundene Unterricht von vielen Mönchen und Nonnen wird ebenfalls in Höhe der verbeamteten Pendants vom Staat gezahlt. Auch Fortbildungen des religiösen Lehrpersonals in kirchlichen Akademien werden von der Allgemeinheit übernommen. Ebenso wie die universitäre Priester- und Theolog:innen-Ausbildung. Viele Einrichtungen der Caritas und Diakonie werden nur zu einem winzigen Bruchteil von der Kirche finanziert. Der Löwenanteil stammt aus öffentlicher Hand. Viele dort Beschäftigte konnten bis vor kurzem ihren Job verlieren, wenn sie sich scheiden ließen, neu heirateten, ein uneheliches Kind bekamen, sich als LGBTIQ outeten oder die Konfession wechselten respektive ablegten. Auch heute sind dort entsprechende Vorurteile noch zuhauf vorzufinden. Und in einigen Regionen sind Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft die einzig verfügbaren. Das heißt, dass etwa ein:e Erzieher:in längere Anfahrtswege zur Arbeit in Kauf nehmen muss oder aber sich zu taufen hat, um einen Job in der Nähe zu bekommen. Obwohl der Staat diese Einrichtungen in aller Regel maßgeblich finanziert. Je nach Wohnort ist gerade für Menschen mit kleinerem Geldbeutel dieser mittelalterliche Zwang Lebensrealität.

Unter Anbetracht der Tatsache, dass ungefähr 40 Prozent der Menschen in diesem Land konfessionsfrei sind, Tendenz steigend, ist das eine erstaunliche Tatsache. Ebenso wie der Umstand, dass die Mitgliedsbeiträge der Kirche nicht von dieser selbst erhoben werden, sondern vom Staat. Die euphemistisch als "Kirchensteuer" bekannte Abgabe zahlt jeder Steuerpflichtige mit Hauptwohnsitz in Deutschland, der nicht aus der Kirche austritt. Würde etwa ein Fitnessstudio solche Forderungen an den Staat stellen und auf diese Privilegien pochen, würde dieser sich aus sehr guten Gründen dagegen sträuben. Bei den Kirchen wird da allerdings eine nicht gerechtfertigte Ausnahme gemacht.

Noch viel grundlegender wird die Verwobenheit von Staat und Religion durch das Reichskonkordat deutlich, welches das Deutsche Reich 1933 mit der katholischen Kirche abschloss und bis heute Teil des geltenden Rechts ist. Darin werden die bereits genannten Gehaltszahlungen oder die Verpflichtung zum Einzug der Kirchensteuer geregelt. Daneben aber auch, dass der deutsche Staat Leistungen an die katholische Kirche für angebliche Enteignungen aus dem 18. Jahrhundert zu zahlen hat und wie eine Ablösung dieser immensen Zahlungen aussehen soll. Außerdem gibt es zwischen einigen Bundesländern und dem Vatikan weitere Konkordate, die auch heute noch ihre Wirksamkeit entfalten. Jedes Jahr zahlen Bund und Länder zusammengenommen mittlere dreistellige Millionenbeträge als Entschädigung – und das obwohl – wie etwa der auf das Kirchenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Johann-Albrecht Haupt konstatiert – den Kirchen längst mehr gezahlt wurde als ihnen damals genommen wurde. Zum Ablöseprozedere wird von einigen Parteien die willkürlich festgelegte Zahl 18,6 genannt. Das ist der Faktor, mit dem die jährlichen Zahlungen nach über 200 Jahren ein Ende finden sollen. Bei den veranschlagten 548 Millionen im Jahr 2019 wären das dann über 10 Milliarden Euro, die die Kirchen auf einen Schlag bekämen. Dabei wäre es laut Kirchenkritiker:innen weitaus angebrachter, die Zahlungen ohne jegliche Ablösesumme zu beenden. Wenn überhaupt, so der Tenor, wäre eine symbolische Summe von einem Euro denkbar. Auch Debatten über Rückzahlungen von der Kirche könnten ernsthaft geführt werden. Eine weitere Bereicherung der Kirchen auf Kosten der Allgemeinheit muss, auch da sind sich Kirchenkritiker:innen einig, aber in jedem Fall verhindert werden. Das Geld wäre diesen zufolge zum Beispiel im Bildungswesen, in der Forschung oder im sozialen Bereich ohne religiöse Auflagen weitaus besser aufgehoben.

Gesellschaftliche Ebene

Streng genommen ist alles auf dieser Ebene eher der Säkularisierung zuzuordnen, doch da diese häufig eine Bedingung für Laizismus ist, können auch hier einige Sachverhalte angeschnitten werden, die kollektiv noch nicht als Problem anerkannt werden. Denn erst, wenn es von Seiten der Bevölkerung hinreichend starken Druck zur Veränderung gibt, kommt auch Bewegung in das langwierige Unterfangen des Laizismus. Eine Reihe von Missständen können dabei benannt werden.

Die Kirche unterhält Büros für religiöse Lobbygruppierungen in der Nähe der Parlamente und ihrer Abgeordneten. Da kommt es schon auch mal vor, dass ein kirchlicher Seelsorger seine im Bundestag aufgebauten Beziehungen nutzt, um in ein Ministerium zu wechseln. Rechtlich ist das alles einwandfrei. Einzig der fehlende Protest von Seiten der Bevölkerung führt dazu, dass religiöse Vertreter:innen unbehelligt weiter starken Einfluss auf die Politik nehmen. Beim Politischen Islam läuten bei vielen die Alarmglocken. Warum eigentlich nicht beim Politischen Christentum?

Auch der konfessionsgebundene Religionsunterricht wurde noch nicht abgeschafft. Dabei wäre es mit hinreichend starkem politischen Willen ein Leichtes, einen für alle Schüler:innen verbindlichen, gemeinsamen Ethik-, Werte- oder Philosophieunterricht einzuführen, der über alle religiösen und areligiösen Weltanschauungen gleichermaßen aufklärt. Wer unbedingt religiösen Unterricht haben möchte, kann diesen in seiner Freizeit und aus eigener Tasche finanziert in Anspruch nehmen. Der Staat ist hier aus laizistischer Sicht nicht in der Pflicht.

Noch immer denken viele Menschen, dass es völlig in Ordnung sei, den Nachwuchs im (Klein-)Kindesalter einer Konfession zuzuordnen. Das kann, je nach Elternhaus, triviale bis hin zu fatale Folgen haben. Wenn ein nicht mündiger Mensch von den Eltern getauft wird und später diese Religion beibehalten möchte, dann ist das nicht weiter tragisch. Wenn sich betreffende Personen später allerdings einer anderen oder keiner Konfession zugehörig fühlen, so müssen diese explizit ihren Austritt auf dem Amt erklären und in aller Regel eine Gebühr von bis zu 35 Euro bezahlen. Sofern sie denn einen Termin bekommen – aktuell sind etwa in einigen Städten in Rheinland-Pfalz sämtliche Termine bis zum Sommer ausgebucht. In Köln wurden im März dieses Jahres 1.500 zusätzliche Termine für den Monat Mai freigeschaltet, die noch am selben Tag vollständig vergeben waren. Bereits dieser Gang zum Amt samt der häufig zu zahlenden Gebühr ist eine unnötige Gängelung konfessionsfreier Menschen, die so nicht notwendig wäre, wenn es zur Konvention würde, dass Menschen sich erst im mündigen Alter dazu entscheiden, ob sie Teil einer Religionsgemeinschaft werden möchten oder eben nicht.

Aber es gibt auch weitere, weitaus gravierendere Folgen. Etwa durch die noch immer weit verbreitete Annahme, dass Beschneidungen sinnvoll seien. Einerseits leiden Mädchen darunter: Obwohl die weibliche Genitalverstümmelung bereits verboten ist, sind selbst in Deutschland aufgrund von fehlendem Laizismus und fehlender Sensibilisierung bei diesem Thema jährlich rund 70.000 junge Frauen davon bedroht. Und diese Zahl steigt seit Jahren weiter an. Andererseits wird auch vielen Knaben der sensibelste Teil ihres Geschlechtsteils ohne medizinische Notwendigkeit entfernt. Der Irrglaube, dass es sich hierbei um eine kosmetische oder hygienische Wohltat handele, hält sich in Teilen der Bevölkerung hartnäckig. Tatsächlich leidet eine Vielzahl der beschnittenen Männer später einmal unter der Beschneidung ihrer Vorhaut. Einige davon müssen sogar mit lebenslangen Traumata zurechtkommen oder sind unfähig, sexuelle Kontakte zu haben. Auch gibt es regelmäßig Fälle, in denen versehentlich nicht lediglich die Vorhaut, sondern fast der gesamte Penis amputiert wird. Ein großer Teil des gesundheitlichen Fachpersonals rät seit langem davon ab, solche Eingriffe vorzunehmen, sofern es keine medizinische Indikation dafür gibt.

Aber auch allgemeiner lassen sich einige fragwürdige Denkweisen benennen: So gibt es etwa noch immer einige einflussreiche Politiker:innen, die Deutschland für ein christlich geprägtes Land halten. Dabei mussten Menschenrechte, Demokratie, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder Gleichberechtigung von Mann und Frau allesamt gegen die Religion erkämpft werden. In Europa vornehmlich entgegen des Christentums. Und so manche Freiheit und Gerechtigkeit ist – auch aufgrund des Widerstands der Kirchen – noch nicht zu einem akzeptablen Maß erreicht.

Fazit

All diese Punkte zeigen, dass die beiden Fragen, die eingangs gestellt wurden, relativ leicht beantwortet werden können: Nein, von einer ausreichenden Trennung von Staat und Religion sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Und sinnvoll ist diese vor allem deshalb, weil sie allen Menschen zugutekäme. Die Bevölkerung wäre weniger unnötigen Einschränkungen ausgesetzt, religiöse Menschen würden nicht länger unverhältnismäßig stark über das Zusammenleben der Allgemeinheit bestimmen, Straftaten religiöser Menschen könnten effektiver nachverfolgt werden, Religionskritik, Aufklärung und Tierschutz wären einfacher, es stünden der Allgemeinheit mehr Gelder für sinnvolle Projekte zur Verfügung, unter anderem konfessionsfreie Menschen würden nicht länger gegängelt werden und niemand müsste mehr vom Staat geduldet für einen nur vermeintlich existenten Gott Operationen an seinen Genitalien über sich ergehen lassen. Eine säkulare Gesellschaft und ein laizistischer Staat vermögen die Grundsteine dafür zu legen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!