Freiburg i. B. hat Gebühren für Kirchenaustritt halbiert

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Blick vom Schlossbergturm nach Freiburg
Blick vom Schlossbergturm nach Freiburg

Die Festsetzung von Gebühren für einen Kirchenaustritt ist eine kommunale Aufgabe. Die Stadt Freiburg i. B. hat jüngst die Gebühren aus sozialen Gründen halbiert.

Eine Gruppe von Stadtverordneten brachte am 12. November 2019 den Antrag ein, aus sozialen Gründen den Gebührenvorschlag bei der Kirchenaustrittserklärung zu reduzieren. Die Stadtverordneten aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, "Eine Stadt für Alle", der JUPI sowie der Fraktion von FDP & BFF begründeten ihren Vorschlag mit den Worten:

Die Entscheidung für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist im Sinne der Bürger- und Persönlichkeitsrechte von […] grundsätzlicher Bedeutung für die Menschen. In der Regel erfolgt der Eintritt in eine Religionsgemeinschaft zu einem Zeitpunkt, in der Betroffene nicht eigenständig darüber befinden können, sondern die Entscheidung von den Eltern übernommen wird.

Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass es vor allem aus sozialen Gründen angemessen sei, die Gebühren für eine Kirchenaustrittserklärung zu verringern:

Eine Religionsgemeinschaft wieder zu verlassen, darf insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen nicht an der Hürde der Verwaltungsgebühren scheitern, so dass sie sich aus finanziellen Gründen genötigt sehen, weiterhin entgegen ihrer Wünsche bzw. persönlichen Überzeugung dort Mitglied zu sein.

Mit der Mehrheit der Stadtverordneten wurde daraufhin eine Halbierung der Gebühren beschlossen. Für Erwachsene beträgt die Gebühr nun 19,00 Euro und für Unter-18-Jährige 9,00 Euro.

Sascha Fiek von der Fraktion FDP & BFF war einer der Einreicher der Beschlussvorlage. Er erklärte in seiner Rede zum Beschluss: "Zur Religionsfreiheit gehört insbesondere auch, dass man sich aus freien Stücken gegen eine Mitgliedschaft in einer wie auch immer gearteten religiösen Organisation entscheiden darf. Einzig die persönliche Überzeugung und die persönliche Bindung sollte eine entscheidende Rolle spielen, ob man oder ob man nicht einer Religionsgemeinschaft angehören will."

Da das Bundesverfassungsgericht es für rechtmäßig anerkannte, dass eine Gemeinde Gebühren im Rahmen eines Kirchenaustritts erheben darf, sei der vorgelegte Gebührenvorschlag zunächst legitim. "Das sollte uns allerdings nicht daran hindern, hier mit Augenmaß vorzugehen und auf eine Reduktion hinzuwirken, damit es im schlimmsten Fall nicht am Geldbeutel hängt, ob man weiterhin in einer Kirche als Mitglied verbleibt oder nicht."

Wenn sich dem Beispiel der Stadt Freiburg i. B. andere Städte und Gemeinden anschließen, könnte möglicherweise die Zahl der Kirchenaustritte noch einmal steigen. Dazu ist es aber notwendig, mit dem eigenen Abgeordneten zu reden.