Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz bezahlt keine Kirchensteuern mehr. Ein bahnbrechendes Urteil der Berner Steuerrekurskommission im Kampf für eine gerechtere Steuerpraxis.
Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern sorgt mit einem Urteil endlich für Gerechtigkeit: Ausgerechnet die säkular und weltlich-humanistisch ausgerichtete Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) müsste gemäß der absurden und unhaltbaren Praxis der Berner Steuerverwaltung allen drei Kirchen Steuern abgelten. Dies obschon sich die Kirchen gegenseitig keine Steuern zahlen müssen, weil es die Glaubens- und Gewissensfreiheit ihrer Mitglieder verletzen würde. Die Steuerrekurskommission hat dem nun einen Riegel geschoben und diese Ungleichbehandlung als verfassungswidrig beurteilt. Sie verfügt, dass die Freidenker von der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen auszunehmen sind. "Die Steuerrekurskommission hat eine absurde Diskriminierung für widerrechtlich erklärt" freut sich FVS-Präsident Andreas Kyriacou.
Hartnäckigkeit bewährt sich
Das Urteil ist für Kyriacou klar "ein wegweisender Entscheid in die richtige Richtung – und eine Genugtuung für unseren Aufwand". Die Freidenker-Vereinigung hatte nach dem Verkauf einer Liegenschaft 2021 gegen den Kirchensteueranteil der Grundstückgewinnsteuer Beschwerde eingelegt. Die Steuerverwaltung wies diese zurück, worauf die Freidenker den Fall an die Steuerrekurskommission weiterzogen. Die Kommission folgte der Argumentation der FVS nun auf der ganzen Linie.
Urteil klar zugunsten der Freidenker
"Was, die Freidenker müssen Kirchensteuern zahlen?" – die Reaktion fast aller, wenn sie erfahren, dass ausgerechnet die Freidenker-Vereinigung den Kirchen Steuern abgelten müssen. Dass dies nicht angeht, entschied Ende 2022 nun auch die Steuerrekurskommission. Sie stellt klar, dass die Freidenker uneingeschränkt Recht haben: "Dies muss erst recht für die Mitglieder der Rekurrentin gelten. Denn die Rekurrentin vertritt nicht bloß eine von den Landeskirchen mehr oder weniger stark abweichende Variante des christlichen Glaubens, wie dies für die Freikirchen zutrifft, vielmehr lehnt sie jede dogmatische Religion ab und setzt sich für eine säkulare Weltanschauung ein."
Keine Privilegien für religiöse Gemeinschaften
Was dieses Urteil noch nicht ändert: Die Kirchen erhalten zusätzlich zu den Kirchensteuern jährlich rund 60 bis 80 Millionen Franken aus allgemeinen Steuergeldern im Kanton Bern – und das sind nur die offengelegten Subventionen. Was nur wenige wissen: Die Kirchen bezahlen beim Verkauf ihrer Immobilien überhaupt keine Abgaben wie Kapital- oder Grundstücksteuern. Diese Privilegien der Kirchen sowie die Absurdität, dass der Staat Geld eintreibt für religiöse Gemeinschaften bleibt der FVS ein Dorn im Auge. "Vorzugsbehandlung für religiöse Institutionen gehören abgeschafft! Wir setzen uns weiterhin für die Trennung von Staat und Kirche ein", bestätigt auch Lisa Arnold, Leiterin der FVS-Geschäftsstelle.