Einer modernen Republik unwürdig, ein Hemmnis für öffentliche Debatten und die Meinungsfreiheit und ein Beispiel für diejenigen Länder, die drastische Strafen für die Lästerung vermeintlicher Götter, Propheten und heiliger Bücher fordern. All das sei der Anti-Blasphemie-Paragraph Irlands nach Aussagen von Justizminister Charlie Flanagan gewesen. Doch damit ist seit diesem Monat Schluss. Die im Referendum von 2018 geforderte Abschaffung ist in Kraft getreten.
Während Deutschland mit Paragraph 166 des Strafgesetzbuches noch immer einen Paragraphen hat, der Blasphemie, also die vermeintliche Beleidigung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, ist Irland schon weiter. Seit diesem Monat ist Blasphemie keine Straftat mehr. Im Oktober 2018 stimmten über 60 Prozent derer, die sich an der Abstimmung beteiligten, für ein Ende der Strafbarkeit von Blasphemie. Besonders Menschen unter 35 empfanden die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung als unzeitgemäß.
Justizminister Charlie Flanagan begrüßte den Schritt. Unter anderem, weil er die Meinungsfreiheit und öffentliche Debatten stützt, aber auch, weil das Land eine wachsende Diversität aufweise, während die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung noch aus einer Zeit stamme, in der der Staat eng mit nur einer Religion verknüpft gewesen sei. Auch wies er darauf hin, dass andere Länder, welche Blasphemie unter scharfe Strafen bis hin zum Tode gestellt hätten, Irland als Beispiel für die Bestrafung der Gotteslästerung verwendet hätten.
Die Änderung der Verfassung sieht er nicht als Angriff auf religiöse Gruppen oder als eine Verschiebung von Privilegien.
9 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
In Irland scheint es doch klügere Menschen zu geben welche an der Gesetzgebung mitarbeiten da sollten sich unsere Duckmäuser in der Politik mal ein Beispiel nehmen denn in dieser Beziehung steckt die BRD noch im Mitte
Konrad Schiemert am Permanenter Link
Kompromissvorschlag:§166 bleibt und wird wie folgt ergänzt: "Die Gotteslästerung kann nur von der betroffenen Göttin/vom betroffenen Gott persönlich angezeigt werden." Keine Kirche dürfte gegen diese Änderun
ottokar am Permanenter Link
ein wahrhaft göttlicher Vorschlag
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Klasse Vorschlag!
Wolfgang Graff am Permanenter Link
Diese Idee hatten schon die alten Römer vertreten: Offensae deorum diis curae (Um die Gotteslästerungen kümmern sich die Götter selbst)
awmrkl am Permanenter Link
Das ist mE ein wirklich (toller!) ernstzunehmender Vorschlag!
Denn StGB bzw BGB nimmt auch Klagen wg Beleidigung, Schmähung, Mobbing usw NUR von persönlich Betroffenen (bzw ihren beauftragten, bevollmächtigten(!) Anwälten) an, und nicht von Dritten, selbsternannten, angeblich stellvertretend Beleidigten.
Und weitere Ergänzung:
"und unter Angabe einer ladungsfähigen Adresse"
:-)
Markus Stüker am Permanenter Link
Ich begrüße die Änderung der Verfassung in Irland. Ich würde mir wünschen dass die Bundesregierung auch endlich den Paragraph 166 kippt. Er ist einfach nicht zeitgemäß. In England ticken die Uhren auch noch anders.
Zeitenzeuge am Permanenter Link
Wer hätte vor ein paar Jahren noch gedacht, dass uns das damals noch erzkatholische Irland in Sachen Freiheit von der Religion mal so schnell überholen würde!
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Ja genau, die Iren sind eben nicht so träge im Geist wie unsere Damen und Herren von der Politik und der Judikative.