Keine sexistische Werbung mehr auf öffentlichen Flächen

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Provozierende Werbekampagne einer Berliner Künstlergruppe (Ausschnitt)
Provozierende Werbekampagne einer Berliner Künstlergruppe (Ausschnitt)

Sexistische Werbung reduziert menschliche Körper auf schmückendes Beiwerk, um die Attraktivität eines Produktes oder einer Dienstleistung mit nackter Haut zu steigern. Da eine bundesweite Regelung gegen sexistische Werbung nicht absehbar ist, greifen nun einzelne Städte ein. Sie erlauben keine sexistische Werbung mehr auf städtischen Flächen. Flensburg gehört nun dazu.

Am 19. Februar entschied der Flensburger Hauptausschuss, einem Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Südschleswigschem Wählerverband (SSW) und Die Linke zum Verbot diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf städtischen Werbeflächen, zuzustimmen. Der Beschluss wurde mit zehn Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Zukünftig sollen also zumindest auf öffentlichen Flächen, sowie Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt und ihrer Gesellschaften keine sexistischen und/oder diskriminierenden Darstellungen mehr zu finden sein. Wie bereits die Stadt München , sowie die Städte Ulm, Bremen und Pforzheim, stützt sich Flensburg dabei auf eine Definition, wie sie der Anti-Sexismus-Beirat in Österreich formuliert hat. So handelt es sich um sexistische Werbung, wenn

  1. geschlechtsbezogene Über-/Unterordnungsverhältnisse dargestellt werden,
  2. Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Beruf und Familie ausschließlich aufgrund von Geschlecht zugeordnet werden,
  3. sexuelle Anziehung als ausschließlicher Wert von Frauen dargestellt wird,
  4. sexuelle Verfügbarkeit suggeriert wird.

Mit einer provozierenden Werbekampagne hat eine Berliner Künstlergruppe auf Sexismus in den Medien und der Werbung hingewiesen. Foto: © Frank Nicolai
Mit einer provozierenden Werbekampagne hat eine Berliner Künstlergruppe auf Sexismus in den Medien und der Werbung hingewiesen. Foto: © Frank Nicolai

Flensburg verzichtet auf die Vorabprüfung von Werbedarstellung, hat jedoch eine Fachgruppe eingerichtet, welche Werbesujets bei Meldung prüfen soll.

In Erlangen sieht der Rat die mit dem Werbepartner vertraglich festgelegte Forderung "keine geschlechter- oder fremdenfeindlichen Motive" auf städtischen Flächen zu platzieren als ausreichend an. Ein Verbot konnte in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Planung nicht erreicht werden.

Wie bitter nötig jedoch Regeln für Unternehmen und Organisationen sowie ihre Werbeagenturen wären, zeigt nicht nur die Entrüstung um den letzten Werbefail eines Discounters, der seine löchrigen Backwaren mit einem Spruch, der üblicherweise dazu dient, Frauen abzuwerten, zu verkaufen suchte, sondern auch die tägliche Arbeit von Nichtregierungsorganisationen wie PINKSTINKS, die nicht nur aufzeigen, welche negativen Einflüsse sexistische Werbung auf uns alle hat, sondern immer wieder sexistische Werbung anprangern und gesetzliche Regelungen vorantreiben.

Sexistische und andere diskriminierende Werbung kann beim Werberat gemeldet werden. Dieser hat einen Werbekodex festgelegt und kann Unternehmen, die dagegen verstoßen, rügen.