Öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Berlin am 12. Dezember 2019

Kirchensteuer-Rasterfahndung vor Gericht

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Fahndung nach Kirchensteuern
Fahndung nach Kirchensteuern

Immer wieder kommt es vor, dass Kirchensteuern über lange Zeiträume hin rückwirkend erhoben werden sollen. Manche Betroffene wehren sich jedoch juristisch. Ein solcher Fall wird am kommenden Donnerstag in Berlin verhandelt.

Der hpd berichtete bereits wiederholt über die Problematik der Rasterfahndung der beiden Großkirchen nach Kirchenmitgliedern in Berlin. Auch Der SPIEGEL 29/2019 griff kürzlich einen Fall zur Kirchensteuer-Rasterfahndung bis tief in die DDR-Zeit auf. Unter der Überschrift "Denen geht es um nichts anderes als Geld" (Online, Paywall) und "In der Seelenkartei" (Print, S. 40–41) schreibt SPIEGEL-Korrespondent Dietmar Hipp über den Fall, in dem eine Frau ihr Leben lang als Konfessionslose lebt und dann mit 58 Jahren erfährt, dass sie als Säugling in der DDR getauft wurde und Kirchensteuer nachzahlen soll.

Dieser vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) betreute Prozess läuft seit 2015. Nun endlich, nach vier Jahren, hat das Verwaltungsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Interessierte und Betroffene können am kommenden Donnerstag, 12. Dezember um 12 Uhr, an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin teilnehmen. Den Sitzungssaal entnehmen Sie bitte am Sitzungstag dem Terminaushang im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes. (Aktenzeichen VG 27 K 292.15 | Frau X gegen Evangelische Kirche)

Auch ifw-Direktoriumsmitglied und der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon wird an der Verhandlung teilnehmen. Schmidt-Salomon: "Ich bin schon sehr gespannt auf den Prozess. Der Fall veranschaulicht, welch absurde juristische Sachverhalte entstehen, wenn für die staatliche Anerkennung von Kirchenmitgliedschaften allein auf eine Taufe unmündiger Säuglinge abgestellt wird. Die jeweilige Person müsste im religionsmündigen Alter schriftlich bestätigen, dass sie Mitglied der Kirche (und der damit gegebenenfalls verbundenen Steuergemeinschaft) sein möchte! Die Anzahl der Kirchenmitglieder würde hierdurch auf ein Niveau fallen, das der tatsächlichen Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft entspricht. Die geltenden staatlichen Austrittsregelungen tragen dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kirchenmitglieds nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Nichtteilnahme an der Firmung oder der Konfirmation ignorieren."

Diese Fragen werden am Donnerstag vom Gericht erörtert werden. Ziel des Verfahrens ist es darüber hinaus, die Rasterfahndung der Kirchen erstmalig als Verstoß gegen die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze zu qualifizieren und die in Berlin gängige Praxis der Ansiedlung der Kirchensteuerstellen in den Finanzämtern als verfassungswidrigen Verstoß gegen das Trennungsgebot zu beenden. Überdies geht es um die Frage, ob die Übersendung des Fragebogens zur Feststellung der Kirchenzugehörigkeit in der praktizierten Form als Amtsanmaßung der Kirche strafrechtlich relevant ist. Denn die Kirche stützt sich insofern auf die Abgabenordnung. Nach der Abgabenordnung und der Verfassung ist jedoch lediglich die staatliche "Finanzbehörde" berechtigt, den Sachverhalt zu ermitteln.

Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen wird sich das ifw auch rechtspolitisch weiter für eine Reform des staatlichen Kirchensteuerrechts einsetzen. Rückenwind erhält es womöglich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Donnerstag.

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